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Schriftlicher Antrag, schriftliche Ablehnung ?

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Sjuda:
Denkbar wäre auch eine Konstellation, bei der die Personalabteilung nur insofern genehmigt, als geprüft wird, ob Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und sich um die Anreise und ggf. Übernachtung gekümmert wird. Die grundsätzliche Entscheidung, ob und von wem eine Fortbildungsveranstaltung besucht werden soll, wird dann durch den Fachbereich getroffen. Es geht aber überhaupt nicht um die Entscheidungsbefugnis.

Einen Anspruch auf schriftliche Entscheidung über einfache "Anträge", die lediglich die Arbeitsorganisation betreffen, sehe ich, sofern keine internen Regelungen vorhanden sind, nicht.

MrRossi:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 08.10.2019 11:26 ---
--- Zitat von: MrRossi am 08.10.2019 11:14 ---Ist es "der Chef", d.h. ist die Personalabteilung ihm unterstellt?

--- End quote ---

Inwiefern hat der "Chef deines Chefs" also da überhaupt ein Wörtchen mitzureden? Hätte er hier bei mir jedenfalls nicht. Chef unterschreibt bereits bei Antragsstellung, Personalreferat genehmigt (oder auch nicht). Der Chef meines Chef hat da nix mit am Hut.

--- End quote ---

Deswegen eben die Frage ob es der wirkliche Chef ist. In der Struktur kann es schon vorkommen, das Entscheidungen vom Vorgesetzten (kleiner Chef) vom Personalverantwortlichem (Chef), z.B. Bürgermeister oder Personalleiter überstimmt werden. Warum auch nicht?

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