Autor Thema: Schriftlicher Antrag, schriftliche Ablehnung ?  (Read 3060 times)

egotrip

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Moin Moin,

ich habe, eine wohl alle Tarifverträge übergreifende, Frage.

Ich habe einen Fortbildungsantrag gestellt, der durch meinen direkten Vorgesetzten befürwortet und durch die Personalabteilung genehmigt wurde.

Nun teilt mir der Chef meines Vorgesetzten mit, das er meinen Antrag nachträglich abgelehnt hätte.

Ich habe um schriftliche Ablehnung unter Anlage der Mitbestimmung gebeten.

Das werde ich jedoch laut seiner Aussage nicht bekommen, es reiche, wenn er es mir (als höhere Instanz) telefonisch mitteilen würde,...

Ist er da auf dem Holzweg, oder ist meine Auffassung falsch, das ein schriftlicher Antrag im Falle eine Ablehnung auch schriftlich abgelehnt werden muss ?

Danke schon einmal im Vorraus

WasDennNun

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Antw:Schriftlicher Antrag, schriftliche Ablehnung ?
« Antwort #1 am: 08.10.2019 11:14 »
Ist er da auf dem Holzweg, oder ist meine Auffassung falsch, das ein schriftlicher Antrag im Falle eine Ablehnung auch schriftlich abgelehnt werden muss ?
Wieso sollte das so sein? Auf welcher rechtlicher Basis kommst du auf diese Idee?
Wenn so etwas in einer Betriebs/Dienstvereinbarung geregelt wäre, könnte man sich das vorstellen, aber sonst?

MrRossi

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Antw:Schriftlicher Antrag, schriftliche Ablehnung ?
« Antwort #2 am: 08.10.2019 11:14 »
Ist es "der Chef", d.h. ist die Personalabteilung ihm unterstellt?
Hast du eine schriftliche Genehmigung?

Kaffeetassensucher

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Antw:Schriftlicher Antrag, schriftliche Ablehnung ?
« Antwort #3 am: 08.10.2019 11:26 »
Ist es "der Chef", d.h. ist die Personalabteilung ihm unterstellt?

Inwiefern hat der "Chef deines Chefs" also da überhaupt ein Wörtchen mitzureden? Hätte er hier bei mir jedenfalls nicht. Chef unterschreibt bereits bei Antragsstellung, Personalreferat genehmigt (oder auch nicht). Der Chef meines Chef hat da nix mit am Hut.

Max

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Antw:Schriftlicher Antrag, schriftliche Ablehnung ?
« Antwort #4 am: 08.10.2019 12:03 »
Ist es "der Chef", d.h. ist die Personalabteilung ihm unterstellt?

Inwiefern hat der "Chef deines Chefs" also da überhaupt ein Wörtchen mitzureden? Hätte er hier bei mir jedenfalls nicht. Chef unterschreibt bereits bei Antragsstellung, Personalreferat genehmigt (oder auch nicht). Der Chef meines Chef hat da nix mit am Hut.
Hängt halt davon ab, wo man in der Hierarchie steht. Wenn der Chef bereits der Budget- und Strategie-Verantwortliche ist, sieht die Sache ganz anders aus als wenn er nur Teil der unteren Führungsebene ist.

Sjuda

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Antw:Schriftlicher Antrag, schriftliche Ablehnung ?
« Antwort #5 am: 08.10.2019 12:07 »
Denkbar wäre auch eine Konstellation, bei der die Personalabteilung nur insofern genehmigt, als geprüft wird, ob Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und sich um die Anreise und ggf. Übernachtung gekümmert wird. Die grundsätzliche Entscheidung, ob und von wem eine Fortbildungsveranstaltung besucht werden soll, wird dann durch den Fachbereich getroffen. Es geht aber überhaupt nicht um die Entscheidungsbefugnis.

Einen Anspruch auf schriftliche Entscheidung über einfache "Anträge", die lediglich die Arbeitsorganisation betreffen, sehe ich, sofern keine internen Regelungen vorhanden sind, nicht.

MrRossi

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Antw:Schriftlicher Antrag, schriftliche Ablehnung ?
« Antwort #6 am: 08.10.2019 12:20 »
Ist es "der Chef", d.h. ist die Personalabteilung ihm unterstellt?

Inwiefern hat der "Chef deines Chefs" also da überhaupt ein Wörtchen mitzureden? Hätte er hier bei mir jedenfalls nicht. Chef unterschreibt bereits bei Antragsstellung, Personalreferat genehmigt (oder auch nicht). Der Chef meines Chef hat da nix mit am Hut.

Deswegen eben die Frage ob es der wirkliche Chef ist. In der Struktur kann es schon vorkommen, das Entscheidungen vom Vorgesetzten (kleiner Chef) vom Personalverantwortlichem (Chef), z.B. Bürgermeister oder Personalleiter überstimmt werden. Warum auch nicht?