Vorhandwerker sind solche, deren Tätigkeit im Eingruppierungsverzeichnis erfaßt ist, schriftlich zum Vorhandwerker bestellt sind und selbst mitarbeiten. Das "selbst mitarbeiten" zeigt den Wilen der Tarifparteien, daß es zur Erfüllung der Voraussetzungen unterstellten Personals bedarf - ansonsten wäre es kein mitarbeiten. An das unterstellte Personal werden keine qualitativen oder quantitativen Anforderungen gestellt. Mithin genügt ein unterstellter Mitarbeiter.