Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung
nichts_tun:
@Spid: Der Satz muss korrekt enden mit: "außer mir selbst". ;D
--- Zitat von: Tarifler123 am 08.10.2019 14:59 ---Die Stellenbeschreibung umfasst 23 Seiten und wurde auf dem Vordruck der KGSt erstellt, sie dient der Höhergruppierung. Das „Gutachten“ wird dann von mir privat bezahlt.
--- End quote ---
23 Seiten Stellenbeschreibung sind keine Stellenbeschreibung, sondern eine Kurzgeschichtemit dem Titel "Was ich auf Arbeit zu tun gedenke, wenn es mehr Geld gibt". Aber wie Spid schrieb, in kleineren Kommunen kannst du damit sicherlich Eindruck machen.
Hinweisen möchte ich, dass, auch wenn du das objektiv bewerten lässt - durch wen auch immer - dein AG daraufhin seine Rechtsmeinung bezüglich deiner Eingruppierung nicht zu ändern braucht. In diesem Falle musst du deine Ansprüche auf gerichtlichem Wege weiter verfolgen.
Kaiser80:
23 Seiten Stellenbeschreibung?... Dies ist in der Tat an Lächerlichkeit und Wichtigtuerei kaum zu überbieten.
Davon ab sind KGST Gutachten in der Tat "landläufig" anerkannt. Bei 23 Seiten empfehle ich aber die Juristerei von Verdi...
Nicht zu glauben
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