Autor Thema: Stellenbewertung  (Read 6878 times)

giggle

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Stellenbewertung
« am: 08.10.2019 15:31 »
Ein Hallo in die Runde!

Ich möchte gerne um Einschätzung einer Stellenbeschreibung/Eingruppierung bitten. Im Rahmen eines Jobinterviews, welches durch ein scheinbar darauf spezialisiertes Unternehmen bei uns im Hause durchgeführt wurde, ist die folgende Arbeitsbeschreibung der am Arbeitsplatz durchgeführten Aufgaben und Tätigkeiten entstanden:


1.  Leitung des Fachdienstes Steueramt

- Aufgabenerfüllung lenken und koordinieren: Zielvorstellungen, Konzepte und Leitlinien für die Aufgabenerfüllung entwickeln, Treffen von Grundsatzentscheidungen und Bearbeiten der Vorgänge von besonderer Bedeutung für das Steueramt
-  Aufgabenverteilung organisieren   
-  Mitarbeiter führen:  Mitarbeitergespräche führen, Motivations- und Kritikgespräche, Fortbildungsbedarf ermitteln
-  Abwesenheiten (Urlaube, Fortbildungen) koordinieren
-  Finanzen und Wirtschaftlichkeit überwachen: Wirtschaftlichkeit des Aufgabenvollzugs sicherstellen,  Ausschöpfung des Einnahmepotenzials sicherstellen, Haushaltsansätze für das Steueramt entwickeln
-  Regelmäßige Besprechungen mit dem Fachbereichsleiter
-  Teilnehmen an den Sitzungen des Finanzausschusses, Erstellen von Daten und Zahlen aus dem Steueramt zur Vorbereitung der Sitzung

Sachbearbeitende Aufgaben wahrnehmen:
- Organisieren und Durchführen der Jahreshauptveranlagungen für sämtliche Grundabgaben
- Erstellen von Statistiken und Prognosen für alle Steuer- und Gebührenarten
- Entwerfen und Fortentwickeln städtischer Steuer-, Gebühren- und Beitragssatzungen
- Prüfen und Bearbeiten von steuerlichen Grundsatzfragen, Bearbeiten von Rechtsstreitigkeiten und Vorlagen für das   Justiziariat erstellen
- Gewerbesteuer, Komplette Bearbeitung der Veranlagungen einschl. Vorauszahlungsanpassungen
- Zweitwohnungssteuer, Komplette Bearbeitung der Veranlagungen mit Ausnahme der Dauercamper, Prüfen und Auswerten von Grundsteuermessbescheiden im Hinblick auf Zweitwohnungssteuerpflicht
- Grundsteuer, Bearbeiten der Fälle von besonderer Bedeutung, wie z.B. Grundsteuererlass, persönliche und dingliche Haftungsfälle, Vergnügungssteuer und Hundesteuer, Bearbeiten der Fälle von besonderer Bedeutung
- Tourismusbeitrag, Bearbeiten der Fälle von besonderer Bedeutung, Kalkulieren des Tourismusbeitrages sowie der damit verbundenen satzungsrechtlichen Anpassung der Vorteils- und Gewinnsätze
- Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung, Bearbeiten der Fälle von besonderer Bedeutung, Abrechnen der Gebühren mit dem Landkreis, jährliches Überprüfen und ggf. Anpassen der Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung
-Bearbeiten der Abwasserabgabe hinsichtlich der städtischen Veranlagung durch den Landkreis und Erstellen der Bescheide für die Abwälzung der  Abgabe auf die Abgabepflichtigen
- Für alle Abgabearten Berechnen und Festsetzen von Stundungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen

Ich hatte im Vorfeld meine Zeitanteile für jedes Aufgabengebiet (z.B Veranlagung der Gewerbesteuer 35%, Tourismusbeitrag Kalkulation 8% etc.) ermittelt. Das durchführende Unternehmen hat meine Zeitanteile durch 100% für die Leitung eines Fachdienstes ersetzt. Das ist scheinbar der neusten Rechtsprechung geschuldet.

Die derzeitige Eingruppierung ist EG 9b. Meine beiden Vorgänger waren aufgrund der o.g. Tätigkeiten jeweils in A10 und 9c eingruppiert gewesen. Mir scheint es ein wenig so, als wäre ich als relativ junger AII Absolvent mit einer niedrigeren Eingruppierung abgespeißt worden, obwohl die übertragene Tätigkeit eine höhere EG rechtfertigen würde.

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 08.10.2019 15:39 »
Die Einschätzung, daß es sich um einen großen Arbeitsvorgang handelt, teile ich. Ich halte E9b nicht für abwegig. Es wurden keine Sachverhalte vorgetragen, die eine Heraushebung aus der E9b zwingend vermuten ließen.

giggle

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 08.10.2019 15:49 »
Der Interviewer, der letztlich nicht die Bewertung in meinem Fall vornehmen wird, zeigte sich auf Nachfrage ein wenig amüsiert darüber, wie ich eingruppiert wurde. Dabei ist er nicht näher ins Detail gegangen. Der Mitarbeiter, der die Bewertungen für meine Vorgänger gemacht hat vertritt die Meinung, dass es durchaus eine Rechtfertigung für eine 9c gäbe. Ich kenne den genauen Grad zwischen 9b und 9c nun nicht - gibt es etwas, was definitiv gegen eine 9c spricht?

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 08.10.2019 15:54 »
Nein. Das ist aber der falsche Ansatz. Es ist darzulegen, inwiefern sich die auszuübende Tätigkeit aus der E9b heraushebt. Das Heraushebungsmerkmal, das darzulegen ist, ist eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit, mithin also eine solche, die sich beträchtlich aus der ohnehin schon verantwortungsvollen Tätigkeit eines TB in E9b heraushebt.

nichts_tun

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 08.10.2019 18:02 »
Ich würde die besondere Verantwortung vor allem bei der sachbearbeitenden Tätigkeit sehen. Sowie ich es verstehe, werden durch diese auszuübenden Tätigkeiten Aufgaben mit grundsätzlichem Charakter im Steueramt er- bzw. bearbeitet. Diese Tätigkeiten berühren m. E. vor allem materielle Interessen des AG.

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 08.10.2019 18:40 »
Es fehlt aber an jeder Darstellung, in welchem Umfang diese Interessen berührt werden - denn grundsätzlich werden diese durch jedwede Tätigkeit berührt.

nichts_tun

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 08.10.2019 19:55 »
Ich sehe es bei diesen Anstrichen als erfüllt an:

Zitat
Entwerfen und Fortentwickeln städtischer Steuer-, Gebühren- und Beitragssatzungen
- Prüfen und Bearbeiten von steuerlichen Grundsatzfragen, Bearbeiten von Rechtsstreitigkeiten und Vorlagen für das Justiziariat erstellen
- Gewerbesteuer, Komplette Bearbeitung der Veranlagungen einschl. Vorauszahlungsanpassungen
- Zweitwohnungssteuer, Komplette Bearbeitung der Veranlagungen mit Ausnahme der Dauercamper, Prüfen und Auswerten von Grundsteuermessbescheiden im Hinblick auf Zweitwohnungssteuerpflicht
- Grundsteuer, Bearbeiten der Fälle von besonderer Bedeutung, wie z.B. Grundsteuererlass, persönliche und dingliche Haftungsfälle


Spid

  • Gast
Antw:Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 08.10.2019 20:47 »
In Hamm (Westf.) sicher, in Hamm (Eifel) sicher nicht.

giggle

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 08.10.2019 22:56 »
In Hamm (Westf.) sicher, in Hamm (Eifel) sicher nicht.

Kann ich davon ausgehen, dass auf die Größe der Stadt angespielt wird? Wir sind eine selbständige Gemeinde, etwa 25.000 EW.

Kaiser80

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 08.10.2019 23:01 »
Dann eher nicht...

Meine Einschätzung wäre 9a gewesen. Wohlwollend(wenn auch mit geringem wohlwollen) 9b

Spid

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 09.10.2019 01:50 »
Sehe ich auch so.

Majon

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 09.10.2019 10:05 »
In Hamm (Westf.) sicher, in Hamm (Eifel) sicher nicht.

Kann ich davon ausgehen, dass auf die Größe der Stadt angespielt wird? Wir sind eine selbständige Gemeinde, etwa 25.000 EW.

Unsere Stadtverwaltung in Schleswig-Holstein, ebenfalls mit ~25.000 Einwohnern, sucht auch gerade einen "Sachbereichsleiter Steuern" - diese Stelle ist mit Entgeltgruppe 11 / Besoldungsgruppe A11 ausgeschrieben...

nichts_tun

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Antw:Stellenbewertung
« Antwort #12 am: 09.10.2019 12:16 »
Es ist nicht möglich, von der Eingruppierung eines Beschäftigen bei einem AG auf die Eingruppierung eines Beschäftigten bei einem anderen AG zu schlussfolgern. Dies ist bereits bei einem identischen AG nicht sachgerecht.