Autor Thema: TV-BA Jahressonderzahlung  (Read 3926 times)

mpai

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TV-BA Jahressonderzahlung
« am: 08.10.2019 19:52 »
Hallo.
Meine Frau ist seit 10 Jahren Angestellte der BA.
Seit März 2018 ist sie in Elternzeit und wird im März 2020 wieder den Dienst beginnen.
In 2018 haben wir die Jahressonderzahlung erhalten.
Was ist mit 2019? Ich werde aus dem Paragraf 22 TV-BA nicht ganz schlau.

TV-Ler

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Antw:TV-BA Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 08.10.2019 20:30 »
Was ist mit 2019? Ich werde aus dem Paragraf 22 TV-BA nicht ganz schlau.

§ 22 Abs. 4 TV-BA:

„Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Gehalt oder Fortzahlung des Gehalts nach § 23 haben. Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate,
1. für die Beschäftigte kein Gehalt erhalten haben wegen
...
c) Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Anspruch auf Gehalt oder auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat,
...“


Für 2019 sollte also kein Anspruch bestehen.