Schau Dir mal den Link an- da ist die Berechnung ganz gut beschrieben:
https://blv-bw.de/wp-content/uploads/2013/11/Entgeltfortzahlung-im-Krankheitsfall-nach-TV-L.pdfEs ist offenbar nicht die Differenz vom Krankengeld zum Tabellenentgelt-Netto gemeint, sondern lediglich die Differenz, die aus der Regelung herrührt, dass die KK zwar 70% des Bruttoentgelts aber nur max. 90% des Nettoentgelts als Krankengeld zahlt- hiervon werden allerdings noch Sozialversicherungen abgeführt- auch hier mal ein Beispiel aus dem Netz:
monatliches Bruttogehalt: 3.000 €uro
monatliches Nettogehalt (Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder): 1.920 €uro
70 % des Bruttogehalts: 2.100 €uro
90 % des Nettogehalts: 1.728 €uro (zählt, da niedriger als 70% von Brutto)
daraus folgt monatliches Krankengeld brutto: 1.728 €uro
abzüglich Anteil Rentenversicherung (9,3 %): -161 €uro
abzüglich Anteil Arbeitslosenversicherung (1,25 %): - 26 €uro
abzüglich Anteil Pflegeversicherung (1,275 %): - 22 €uro
monatliches Krankengeld netto 1.519 €uroVom Arbeitgeber würdest Du, wenn ich es richtig interpretiere, dann monatlich die Differenz von 1920 €uro - 1728 €uro= 192 €uro an Krankengeldzuschuss erhalten. Sicher gibt es hier aber noch andere Fachleute, die das besser erklären können.