Autor Thema: Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Arbeitszeit  (Read 1959 times)

Blätzedeckel

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Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt zur „Lösung“ dieses Sachverhalts beitragen:

Ein TB hat zum 01.08 eine Beschäftigung in Teilzeit aufgenommen. Die regelmäßige Arbeitszeit beläuft sich auf 7h. Diese werden an einem Arbeitstag abgeleistet. Der TB hätte bei Vollzeitbeschäftigung (5-Tage-Woche) einen Anspruch auf Erholungsurlaub von 30 Tagen.

Der Urlaubsanspruch berechnet sich ja nun wie folgt:
tarifliche Urlaubstage / Werktage Unternehmen pro Woche * tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Urlaubsanspruch
Also:
30 / 5 * 1 = 6 Tage
Urlaubsanspruch 2019:
6 Tage * 5/12 (August – Dezember) = 2,5 Tage
Soweit zur Einleitung. Der TB leistet nun zusätzliche Überstunden (Krankheits- und Urlaubsvertretung). Diese Überstunden werden in unregelmäßiger Arbeitszeit an weiteren Wochentagen (1-3 / Woche) geleistet. Die Überstunden werden „ausbezahlt“ und landen nicht auf einem Überstundenkonto, dass z.B. durch Freizeitausgleich abgegolten werden kann.
  • Wie wird in diesem Fall der Urlaubsanspruch korrekt berechnet? Oder spielen die zusätzlichen Arbeitstage bei der Urlaubsberechnung keine Rolle?
  • Da man Krankheitsvertretungen ja nicht planen kann, müsste der Urlaubsanspruch ja nachträglich berechnet werden. Stimmt das möglich?

Vorab schon einmal vielen Dank.
Blätzedeckel

Spid

  • Gast
Antw:Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 10.10.2019 13:13 »
Bei einer völlig unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitstage ist die Zahl der individuellen Arbeitstage im Betrachtungszeitraum - der möglicherweise auch ein komplettes Jahr umfassen kann - durch die Zahl der Arbeitstage Vollzeitbeschäftigter im selben Zeitraum zu dividieren und das Ergebnis mit dem Urlaubsanspruch Vollzeitbeschäftigter zu multiplizieren. Grundsätzlich ist dabei der Urlaubsanspruch im Voraus zu berechnen, er ist dann ggfs. nachzuberechnen.

Blätzedeckel

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Antw:Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 10.10.2019 14:30 »
Vielen Dank für die schnelle und qualifizierte Antwort.

Noch eine ergänzende Frage: Spielen bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs die Arbeitsstunden pro Arbeitstag auch eine Rolle? Oder hätte eine Teilzeitkraft (mit 5h/Woche), die jeden Tag eine Stunde arbeiten geht Anspruch auf 30 Tage/Jahr Urlaub?

Spid

  • Gast
Antw:Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Arbeitszeit
« Antwort #3 am: 10.10.2019 14:32 »
Nein. Ja.