Guten Abend,
Ich bin zur Zeit Beamter auf Probe und für 5 Monate zur Schule.
Mein Arbeitgeber rechnet meine Reisekosten gemäß Trennungsgeldverordnung NRW ab.
Da ich keine regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel nutzen kann, darf ich meinen privaten PKW nutzen.
Jetzt meine Frage:
Ich bekomme 0,22€ je km, in Paragraph 6 Abs. 1 steht jedoch „von der Anrechnung ist abzusehen, sofern ... die Entfernung zwischen Wohnung und bisheriger Dienststelle nicht mehr als 5 km beträgt.“
Das ist bei mir der Fall, ich bin sonst zu Fuß zum Dienst gegangen, Luftlinie 1000m.
Kann ich nicht also doch 0,30€ je km Abrechnen?
Ich hoffe es ist verständlich auf was ich hinaus will und jemand kann mir beantworten ob ich im Recht bin.
Vielen Dank