Autor Thema: [BY] Eingruppierung von Techniker  (Read 5348 times)

Techniker37

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[BY] Eingruppierung von Techniker
« am: 10.10.2019 12:50 »
Hallo,
folgender Berufswerdegang

Ausbildung zum Elektriker  3,5 Jahre,
Berufserfahrung nach Ausbildung: 1 Jahr,
Technische Berufsoberschule: 1 Jahr.
Ausbildung zum staatlich geprüften Informatiktechniker: 2 Jahre,
Arbeit im IT-Bereich: 10 Jahre. (davon 9 Mon. im öffentlichen Dienst gesamt)

Nun bin ich als Techniker (IT/Medientechnik) für den Freistaat Bayern tätig.
Meine momentane Eingruppierung ist die TV-L 7 / 3. Eine Einbeamtung ist vorgesehen.

Nun frage ich mich, wieviel Jahre ich anerkannt bekomme. (Welche Stufe ich dann erhalte)
Geh ich richtig in der Annahme, dass ich die A7 / 2 erhalte?

Vielen dank für weitere Infos.

MfG
« Last Edit: 11.10.2019 02:41 von Admin2 »

TV-Ler

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Antw:Eingruppierung von Techniker
« Antwort #1 am: 10.10.2019 23:31 »
Eine Einbeamtung ist vorgesehen.
Am Rande bemerkt:
Eine Google-Suche nach „Einbeamtung“ ergibt sagenhafte 5 (in Worten: Fünf! Treffer), die alternative Suche nach „Verbeamtung“ hingegen ca. 334.000 Treffer ...

suiris

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Antw:[BY] Eingruppierung von Techniker
« Antwort #2 am: 11.10.2019 09:33 »
Für wann ist denn die Verbeamtung geplant? Zum 01.01.2020 wird die Stufe 1 ja gestrichen.

Daher wäre eine Verbeamtung ab diesem Datum wohl wesentlich besser als das noch in diesem Jahr zu machen.
Auch die mögliche Anrechnung wird dann nämlich ab Stufe 2 berechnet. Falls Ihre Berechnung richtig ist würde das dann wohl A7/3 ergeben.

nichts_tun

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Antw:[BY] Eingruppierung von Techniker
« Antwort #3 am: 13.10.2019 22:06 »
Dass du die A 7 erhälst steht schon fest? Von der Eingruppierung E 7 kann nicht zwangsläufig auf den Dienstposten A 7 geschlussfolgert werden, zumal die Laufbahn des mittleren Dienstes meist bei A 5 / A 6 beginnt.

"Einbeamtung" habe ich noch nie gehört.

Techniker37

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Antw:[BY] Eingruppierung von Techniker
« Antwort #4 am: 10.12.2019 08:29 »
Zitat
Dass du die A 7 erhälst steht schon fest?
Ja. Das liegt daran, dass ich staatlich geprüfter Techniker auf einer Technikerstelle bin.
Außerdem hoffe ich, dass die neue Technikerregelung auch ins Beamtenrecht übernommen wird.
Dann würde ich sogar die A8 bekommen.

Skedee Wedee

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Antw:[BY] Eingruppierung von Techniker
« Antwort #5 am: 10.12.2019 08:58 »
Ja. Das liegt daran, dass ich staatlich geprüfter Techniker auf einer Technikerstelle bin.
Außerdem hoffe ich, dass die neue Technikerregelung auch ins Beamtenrecht übernommen wird.
Dann würde ich sogar die A8 bekommen.

Kann es sein, dass Dir die grundlegenden Kenntnisse im Beamtenrecht fehlen? ::)

Wastelandwarrior

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Antw:[BY] Eingruppierung von Techniker
« Antwort #6 am: 11.12.2019 12:41 »
ohne Vorbereitungsdienst soll das vorkommen. :-)

Aber auch mit ist keine Garantie.  ;D

Die Berliner "Rechtspfleger" kommen z.B. ohne Dienst- oder Tarifrecht im Vorbereitungsdienst aus. Was besonders gut ist, wenn in der Justizverwaltung auch in den Personalbereichen dieses Studium als "hartes" Kriterium bei Stellenausschreibungen gesetzt wird. Klug ! Studienplan

Skedee Wedee

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Antw:[BY] Eingruppierung von Techniker
« Antwort #7 am: 11.12.2019 16:07 »
So entstehen halt eben die Berliner Stilblüten im Beamten- und Tarifrecht.  ;D

Ich konnte Deine Ausführungen hinsichtlich des Vorbereitungsdienstes zunächst nicht glauben. Daher lud ich mir neben dem Studienplan zusätzlich die Studienordnung herunter. In der Tat: weder im Grundstudium noch im Hauptstudium ist Beamten- oder Tarifrecht aufgeführt.