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Kostenerstattung für Krankenwagen+Untersuchung

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Stempelritter:
Einem Beamten wiederfährt im Dienst etwas, für das eine interne Vorschrift explizit fordert einen Krankenwagen zu rufen. Seine Vorgesetzte hat den Beamten ebenfalls explizit dazu aufgefordert einen Krankenwagen zu rufen. Im Hospital stellt sich heraus, dass ihm offenbar nichts Schlimmes passiert ist. Der Beamte stellt binnen 3 Monaten einen Antrag auf Erstattung der Kosten (Krankenwagen + einmalige Untersuchung). Der Dienstherr behauptet nun, es lag kein Dienstunfall vor, da kein Körperschaden entstanden sei. Daher gäbe es auch keine Kostenerstattung.

Wer hat Recht, bzw. hat die Kosten des Einsatzes zu tragen?

Bunny:
Beihilfe?

Laemat:
ist das nicht völlig unerheblich? Man muss den Notruf schon missbräulich Nutzen um einen daraus resultierenden Einsatz selber zu zahlen.

Also entweder zahlt der AG, weil der Unfall während der Arbeitszeit passiert ist oder die Beihilfe. In jedem Fall nicht der Beamte aus eigener Tasche.

Bunny:

--- Zitat von: Stempelritter am 11.10.2019 01:08 ---Der Dienstherr behauptet nun, es lag kein Dienstunfall vor, da kein Körperschaden entstanden sei. Daher gäbe es auch keine Kostenerstattung.

--- End quote ---
Die Aussage wäre grds. korrekt, vgl. § 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG. Ohne Körperschaden ist es kein Dienstunfall.

yamato:

--- Zitat von: Laemat am 11.10.2019 06:51 ---
Also entweder zahlt der AG, weil der Unfall während der Arbeitszeit passiert ist oder die Beihilfe. In jedem Fall nicht der Beamte aus eigener Tasche.

--- End quote ---
Zahlt die Beihilfe das denn zu 100 % ? Wenn die PKV die Hälfte tragen muss verliert vielleicht seine BRE oder trägt die Kosten doch zur Hälfte selber.
M.E. kann es nicht sein, dass der Dienstherr hier das Rufen des RTW vorschreibt aber dann nicht dafür zahlt.

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