Autor Thema: Gleichbehandlungsgrundsatz  (Read 2835 times)

LaHood

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Gleichbehandlungsgrundsatz
« am: 11.10.2019 06:52 »
Hi,

mein Arbeitgeber hat mehrere externe neue Personen eingestellt für einen Arbeitsbereich in dem auch ich tätig bin. Da das neue Personal, trotz Berufserfahrung in vorherigen Behörden, keine fachliche Qualität in einem bestimmten Aufgabenfeld hat, nennen wir es "B", soll diese Aufgabe von einer externen Fachstelle dort zukünftig vollumfänglich geprüft werden und das finale Ergebnis wird dann an diese Personen zur Bescheidung übermittelt. Der Hintergrund dieser Entscheidung ist anscheinend, dass diese Personen schnell handlungsfähig sein sollen zur Unterstützung/Entlastung des rechtlichen Bereichs in dem auch ich tätig bin mit den übrigen Aufgabenfeldern "A" und weitere negative Presse vermeiden möchte warum die Bearbeitung noch immer so lange dauert wenn man denn schon neues Personal hat.

Da es sich bei der Aufgabe "B" um sicherheitsrelevante Aspekte handelt, bei der es um Gefahrenabwehr geht und Menschenleben gefährdet sein können, teilweise auch Ermessensentscheidungen von den Personen getroffen werden müssen die wie ich "B" prüfen, frage ich mich, ob das wirklich rechtens ist, dass ich bei gleicher Bezahlung und qua der neuen überarbeiteten Arbeitsplatzbeschreibungen eigentlich sogar eine Entgeltgrupe niedriger eingruppiert wäre, so ein Maß von Verantwortung übernehmen muss und andere Kollegen nicht.

Danke

Grüße
LH

Spid

  • Gast
Antw:Gleichbehandlungsgrundsatz
« Antwort #1 am: 11.10.2019 07:03 »
Ich sehe keinen Zusammenhang zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die innere Organisation des AG ist in dessen Ermessen gestellt. Ich sehe nicht, daß tarifliche Regelungen berührt würden.