Frage zur Stufe

Begonnen von Ratsuchender, 11.10.2019 10:40

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ratsuchender

Folgender Fall:

Person X arbeitet fast 8 Jahre beim Land in E11 bei  Dienststelle A. Die Person verlässt Dienststelle A und geht nahtlos zu Dienststelle B des gleichen Landes. Sie nimmt die E11 mit Stufenlaufzeit komplett mit.
Nun erwägt Person X nach drei Jahren den Wechsel zurück zu Dienststelle A mit der Option, eine Tätigkeit mit E13 aufzunehmen. Zu diesem Zeitpunkt ist sie bereits in E11 Stufe 5.

Wie verhält es sich in dem Fall mit der Stufe? Fängt Person X wieder bei Stufe 1 an, da bisher nie in EG13 tätig, oder welche Chancen hat sie, entsprechend eingeordnet zu werden, da sonst der finanzielle Verlust doch sehr erheblich ausfallen würde.

Spid

Es handelt sich um den selben AG und damit um den Regelfall einer Höhergruppierung, die Stufenzuordnung ergibt sich aus §17 Abs. 4 TV-L.

Ratsuchender

Sehe ich eigentlich genauso. Ich weiß nur, dass die Dienststellen gern mal etwas anderes versuchen und sehr oft den Bewerber damit runterstufen...

Spid

Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist unabhängig vom Handeln des AG. Es ma aber sein, daß der AG über die Stufenzuordnung irrt und deshalb ein falsches Entgelt zahlt. Dem kann man aber leicht mit einer Eingruppierungsfeststellungs- und Lohnklage abhelfen.

Ratsuchender

Ah vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt im Prinzip auch, dass der AG im Grunde auch nicht dagegen argumentieren kann, wenn diese Tätigkeit im Vorfeld noch nie ausgeübt wurde.


Spid

Nein. Das ist völlig unbeachtlich.

Ratsuchender