Im TVL § 6 Abs. 2 wird das Sabbatical als Arbeitszeitmodell aufgeführt.
Meine Frage lautet, welche Ablehnungsgründe kann die Dienststelle aufführen, um den Antrag auf ein Kurzsabbatical ablehnen zu können?
In meinem Fall wird angeführt, das in meiner Freistellungsphase mein Kollege in Rente geht . Er hat allerdings bereits eine 2 malige Arbeitszeitverlängerung von jeweils 1 Jahr erhalten. Aus meiner Sicht, kann die Dienststelle rechtzeitig für Ersatz sorgen und mir daher meinen Antrag auf Kurzsabbatical nicht ablehnen. Darüber hinaus sehen ich noch den Gleichbehandlungsgrundsatz, da eine Kollegin ihr Kurzsabbatical genehmigt bekommen hat, obwohl in ihrem Bereich auch Personalmangel herrscht.
Ich freue mich, wenn ich Argumente an die Hand bekommen kann, um gegen die Ablehnung rechtlich vorgehen zu können.