Hallo liebe Forenmitglieder,
Frage zu der Anrechnung von zwei Jahren Erfahrungszeit für die Erfahrungsstufe, aufgrund eines Masterabschluss:
Hintergrund: Der Beamte hat eine neue Stelle im hD (§24 BLV) angetreten, da er einen Masterabschluss nebenberuflich absolviert und ein Auswahlverfahren für sich entscheiden konnte. Ist aktuell noch Beamter A9. (Regierungsinspektor).
Frage:Bekommt der Beamte zusätzlich zu seiner aktuellen Erfahrungsstufe
zwei Jahre dazu gerechnet? Muss der Beamte dazu selbst tätig werden oder muss die Behörde aktiv werden und sich an das BVA wenden?
Werde aus dem was ich hier gefunden habe nicht richtig schlau...
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Rückmeldung!
Liebe Grüße
BOS