Autor Thema: Mittlerer Beamter strebt nach höherem  (Read 4317 times)

Nebellichtung

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Mittlerer Beamter strebt nach höherem
« am: 02.10.2019 20:09 »
Hallo - ich habe eine spezielle Frage:
Bin Beamter auf Lebenszeit im mittleren, nichttechnischen Verwaltungsdienst.

Berufsbegleitdend habe ich ein Universitätsstudium absolviert, das als eine VOraussetzung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst qualifiziert (laut Bundeslaufbahnverordnung).

3 Jahre habe ich eine höherwertigere (vergleichbar höherer Dienst) ausgeübt, da ich als Beamter auf Zeit beurlaubt war.

kann ich "nur" eine Aufgabe des gehobenen / höheren Dienstes ausüben, nachdem ich die Laufbahnbefähigung auf Antrag anerkannt bekommen habe?

Was ist, wenn ich eine Angestelltenstelle (E 13 / E 14) angeboten bekomme. Kann ich mein mittleres Beamtenverhältnis "ruhen" lassen oder müsste ich die Entlassung / Kündigigung  beantragen, was allein aufgrund der Versorgungsansprüche keinen Sinn macht.

Wer weiß Rat? Evtl. verenne ich mich diesbesüglich auch gedanklich. Danke im Voraus :-)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,831
Antw:Mittlerer Beamter strebt nach höherem
« Antwort #1 am: 03.10.2019 09:36 »
Hallo,

kannst Du dich nicht auf hD Posten bewerben, oder fehlt um die volle Laufbahnbefähigung für den hD zu erhalten das Referendariat?

 Grüße

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
Antw:Mittlerer Beamter strebt nach höherem
« Antwort #2 am: 04.10.2019 13:54 »
Was ist, wenn ich eine Angestelltenstelle (E 13 / E 14) angeboten bekomme. Kann ich mein mittleres Beamtenverhältnis "ruhen" lassen oder müsste ich die Entlassung / Kündigigung  beantragen, was allein aufgrund der Versorgungsansprüche keinen Sinn macht.
Wieso hat das keinen Sinn? E13/14 ist ja wohl mehr als lukrativ, um sein mittleren Dienst Beamtenstatus an den Nagel zu hängen.

chriz86

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Mittlerer Beamter strebt nach höherem
« Antwort #3 am: 09.10.2019 09:46 »
Aus ähnlichen Konstellationen ist mir bekannt, dass man sich in solchen Fällen als Beamter auf eine Stelle des hD bewirbt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird dann die Laufbahnbefähigung geprüft und bestenfalls durch das Personalamt festgestellt. Wenn du dich dann als Bewerber im Verfahren durchgesetzt hast, steht dem Start auf dem neuen Dienstposten nichts entgegen. Ob du jedoch die Ämter des gehobenen Dienstes jeweils trotzdem
noch durchlaufen musst, hängt vom jeweiligen Laufbahnrecht und der Auslegung durch die jeweilige Personalabteilung ab. Mir sind Fälle bekannt, wo die Person jedes Jahr einmal befördert worden ist, bis A13 erreicht worden ist. Das kann dann schon mal gute 4 bis 5 Jahre dann dauern, je nach Startbesoldung.

Good look
 

Mayday

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 175
Antw:Mittlerer Beamter strebt nach höherem
« Antwort #4 am: 09.10.2019 16:15 »
Good look

? Meintest wohl eher "good luck", obwohl gutes Aussehen im Auswahlverfahren auch nicht schaden kann... ;D

yamato

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 318
Antw:Mittlerer Beamter strebt nach höherem
« Antwort #5 am: 10.10.2019 07:28 »
Aus der Bundesagentur für Arbeit kenne ich noch das Konstrukt der In-Sich-Beurlaubung, d.h. man bleibt Beamter mD wird aber als Angestellter bezahlt. Da das Angestelltengehalt Brutto aber Sozialabgabenfrei bezahlt wird ist es sehr lukrativ. Nachteil beim Eintritt in den Ruhestand ist man wieder Beamter mD.
Hier ein Auszug aus den Erläuterungen der BA dazu
"Mit Bewilligung des Antrages wird das Beamtenverhältnis auf dem zuletzt erreichten Stand "eingefroren". Auf Basis des TV-BA wird ein zunächst auf eine Dauer von 10 Jahren befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen. An der Verlängerung der I-S-B bis zum Ruhestand besteht im Regelfall ein dienstliches Interesse.
Die Höhe des Gehalts während der I-S-B bestimmt sich nach dem TV-BA. Das befristete Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungsfrei; damit sind keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie zur sozialen Pflegeversicherung zu entrichten. Eine Versicherung in der Zusatzversorgung (VBL) findet nicht statt. Während der I-S-B besteht weiterhin Anspruch auf Beihilfe; die im Beamtenverhältnis begründete private oder freiwillig gesetzliche Krankenversicherung besteht fort. Infolge des Gehaltszuwachses kann sich der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung erhöhen."
*TV-BA ist der eigene Tarifvertrag der Bundesagentur