Autor Thema: Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme  (Read 5398 times)

Laemat

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Hi,

siehe Titel,
Wie seht ihr das, kann eine Kollektivbestrafung für das Verhalten Einzelner sinnvoll sein oder ist die Art der Disziplinarmaßnahme aus der Zeit gefallen.

Ziel der Bestrafung ist es alle Untergebenen auf Linie zu bringen.

Ganz fiktiv!

Bunny

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #1 am: 14.10.2019 07:25 »
Welche Art von Kollektivstrafen gibt es denn?

Spid

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #2 am: 14.10.2019 07:28 »
Für das angegebene Ziel taugt eine Kollektivbestrafung nicht. Mit einer Kollektivbestrafung setzt man gruppendynamische Prozesse in Gang, die dann Einzelne auf Spur bringen. Will man das Kollektiv insgesamt auf Spur bringen, bestraft man Einzelne öffentlich und hart oder führt sie auf andere Weise vor, um alle anderen von Fehlverhalten abzuschrecken.

Caesar42

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #3 am: 14.10.2019 07:53 »
Für das angegebene Ziel taugt eine Kollektivbestrafung nicht. Mit einer Kollektivbestrafung setzt man gruppendynamische Prozesse in Gang, die dann Einzelne auf Spur bringen. Will man das Kollektiv insgesamt auf Spur bringen, bestraft man Einzelne öffentlich und hart oder führt sie auf andere Weise vor, um alle anderen von Fehlverhalten abzuschrecken.

Genau so sollten Führungskräfte handeln ...  ;D ;D ;D
« Last Edit: 14.10.2019 08:01 von Caesar42 »

Laemat

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #4 am: 14.10.2019 08:12 »
Welche Art von Kollektivstrafen gibt es denn?

Wegnahme von Annehmlichkeiten (keine betriebliche Übung)

Bunny

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #5 am: 14.10.2019 08:45 »
Alles nur sehr vage. Eine Kollektivstrafe widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Spid

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #6 am: 14.10.2019 09:03 »
An die der AG - auch der öffentliche AG, wenn er als AG handelt - nicht gebunden ist.

yamato

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #7 am: 15.10.2019 06:53 »
Für das angegebene Ziel taugt eine Kollektivbestrafung nicht. Mit einer Kollektivbestrafung setzt man gruppendynamische Prozesse in Gang, die dann Einzelne auf Spur bringen. Will man das Kollektiv insgesamt auf Spur bringen, bestraft man Einzelne öffentlich und hart oder führt sie auf andere Weise vor, um alle anderen von Fehlverhalten abzuschrecken.

Oh ein Maoist, das hätte ich nicht gedacht :-)
(Bestrafe einen, erziehe Hundert)

Spid

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #8 am: 15.10.2019 07:49 »
Ach, der hat doch nur die lange Tradition der Chinakopie begründet und alles mögliche von Thukydides über Cäsar bis hin zu Trinquier abgeschrieben. Dies stammt bspw. aus dem Hauptwerk des Erstgenannten.

Caesar42

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #9 am: 15.10.2019 08:28 »
Ach, der hat doch nur die lange Tradition der Chinakopie begründet und alles mögliche von Thukydides über Cäsar bis hin zu Trinquier abgeschrieben. Dies stammt bspw. aus dem Hauptwerk des Erstgenannten.

Öhhhmmmmm...?

O tempora o mores.....

Caesar42

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #10 am: 15.10.2019 09:46 »
Aber mal ernsthaft... Bei meinem alten Arbeitgeber galt nachher ein Verbot, Kaffeemaschinen im Büro zu haben, weil einige es übertrieben haben und neben dem Senseo noch ne Kaffemaschine und ein Wasserkocher stand.
Und einige waren halt nicht in der Lage zu trinken und haben dann die Akten entsprechend verziert

personallife

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #11 am: 16.10.2019 15:41 »
Aber mal ernsthaft... Bei meinem alten Arbeitgeber galt nachher ein Verbot, Kaffeemaschinen im Büro zu haben, weil einige es übertrieben haben und neben dem Senseo noch ne Kaffemaschine und ein Wasserkocher stand.
Und einige waren halt nicht in der Lage zu trinken und haben dann die Akten entsprechend verziert

Eine zweite Küche also.. Einfach mal eine Arbeitssicherheitsfirma vorbei schicken, die raten einem dann ganz schnell von zweiten Küchen im Büro ab :P

Kaffeetassensucher

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Antw:Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme
« Antwort #12 am: 17.10.2019 10:12 »
Aber mal ernsthaft... Bei meinem alten Arbeitgeber galt nachher ein Verbot, Kaffeemaschinen im Büro zu haben, weil einige es übertrieben haben und neben dem Senseo noch ne Kaffemaschine und ein Wasserkocher stand.
Und einige waren halt nicht in der Lage zu trinken und haben dann die Akten entsprechend verziert

Bei uns sind solche Dinge allerdings in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die regelt, welche elektrischen Geräte mit an den Arbeitsplatz gebracht und benutzt werden dürfen, dass diese vom Hausmeister abzunehmen sind, wie viele in einem Büro stehen dürfen und in der darauf hingewiesen wird, dass man möglichst doch bitte die offiziellen Küchen, Boiler, aufgestellten Automaten und Verköstigungsstationen nutzen solle. Da hier regelmäßig "aus aktuellem Anlass" eine Meldung zur Erinnerung an diese Betriebsvereinbarung im Intranet erscheint, würde es mich aber auch nicht wundern, wenn es irgendwann irgendwer mal so übertreibt, dass die Vereinbarung dann eben angepasst werden muss und sie dann strengere Regeln setzt, evtl. die Nutzung elektrischer Geräte dann ganz verbietet.

Allerdings würde ich das in diesem Fall dann nicht als "Strafe" bezeichnen, da aufgrund aktueller Umstände lediglich eine kulante Regelung in eine weniger kulante abgeändert würde. Diese Regelungen sind ja nicht dazu da, um die Mitarbeiter zu ärgern, sondern haben u. a., wie schon angemerkt wurde, arbeitssicherheitsrechtliche Gründe.