Vertretung von erkrankten Kollegen

Begonnen von Chrille1507, 17.10.2019 09:34

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Chrille1507

Guten Morgen,

ich wollte gerne mal Eure Erfahrungen zum Thema Vertretung von erkrankten Kollegen wissen.
Ich meine, es ist verständlich einen Kollegen zu vertreten, wenn dieser erkrankt ist.

Aber: Gibt es Vorgaben oder Grenzen für die Vertretung? Wie viel Vertretung (zeitlich) kann der Arbeitgeber denn verlangen?

Konkretes Beispiel, Büro mit 2 Mitarbeitern, mit dem gleichen Aufgabengebiet. Mitarbeiter A fällt öfter krankheitsbedingt aus. Zufälligerweise erschreckend oft, wenn besonders hohes Arbeitsaufkommen oder unangenehme Aufgaben anfallen. Regelmäßig aber auch am Freitag oder zum Wochenbeginn am Montag.

Wie viel Vertretungsleistung kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter B fordern? Kann sich Mitarbeiter B gegen die Vertretung wehren?

In meinem Beispiel sind beide Mitarbeiter Tarifbeschäftigte im TV-L.

Vielen Dank

Spid

Soviel, wie in der zulässigen Arbeitszeit durch Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte leistbar ist.

Grundsätzlich nicht.

WasDennNun

Meinst du mit wie viel zeitlich, die Menge an angeordneten Überstunden?


Chrille1507

Danke @Spid für die schnelle Antwort.

@WasDennNun: Nein von angeordneten Überstunden rede ich nicht. Es geht tatsächlich mehr um die pauschale Aussage bzw. Ansicht, dass natürlich erkrankte Kollegen vertreten werden und das keiner weiteren Anordnung bedarf.

WasDennNun

Dann heißt Vertretung ja nur Telefon vom Kollegen umleiten und weiterarbeiten wie bisher.

Evtl. die eigene Arbeit und die des Kollegen prioritisieren und rechtzeitig den Vorgesetzten bei Frist Konflikten einbinden, dass er dann entscheiden kann welche Arbeit liegen bleibt (oder das er ÜStunden anordnet).

Als AG würde ich von einem solchen Mitarbeiter natürlich AU Meldungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen, damit der AG nicht mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.

Carnie

Wenn ihr das gleiche Aufgabengebiet habt machst du ja ansich nichtmal  eine Vertretung. Du bist halt nur für die Zeit alleine damit beauftragt. Es gilt das was Spid gesagt hat. Solange du dich daran hälst und Arbeit liegen bleibt  ist es nicht dein Problem sondern das deines Vorgesetzten bzw der Personalplanung. Die machen das aber gerne zum Problem des Angestellten.

WasDennNun

Zitat von: Carnie in 17.10.2019 09:52Die machen das aber gerne zum Problem des Angestellten.
Eher: Die lassen es gerne zu ihren eigenem Problem werden. (Leider)

Chrille1507

Zitat von: WasDennNun in 17.10.2019 09:51
Als AG würde ich von einem solchen Mitarbeiter natürlich AU Meldungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen, damit der AG nicht mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.

Dazu kommt es (leider) sowieso nicht.

Danke für die Hinweise. Mitarbeiter B wird die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.

WasDennNun

Zitat von: Chrille1507 in 17.10.2019 11:03
Zitat von: WasDennNun in 17.10.2019 09:51
Als AG würde ich von einem solchen Mitarbeiter natürlich AU Meldungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen, damit der AG nicht mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.

Dazu kommt es (leider) sowieso nicht.

Danke für die Hinweise. Mitarbeiter B wird die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.
Hoffentlich, damit auch der AG die entsprechenden Konsequenzen ziehen kann.

Mayday

Zitat von: Spid in 17.10.2019 09:36
Soviel, wie in der zulässigen Arbeitszeit durch Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte leistbar ist.

Das sollte man sich immer wieder ins Bewusstsein rufen!