Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Kollektivhaftung/ Bestrafung als Disziplinarmaßnahme

<< < (2/3) > >>

Bunny:
Alles nur sehr vage. Eine Kollektivstrafe widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Spid:
An die der AG - auch der öffentliche AG, wenn er als AG handelt - nicht gebunden ist.

yamato:

--- Zitat von: Spid am 14.10.2019 07:28 ---Für das angegebene Ziel taugt eine Kollektivbestrafung nicht. Mit einer Kollektivbestrafung setzt man gruppendynamische Prozesse in Gang, die dann Einzelne auf Spur bringen. Will man das Kollektiv insgesamt auf Spur bringen, bestraft man Einzelne öffentlich und hart oder führt sie auf andere Weise vor, um alle anderen von Fehlverhalten abzuschrecken.

--- End quote ---

Oh ein Maoist, das hätte ich nicht gedacht :-)
(Bestrafe einen, erziehe Hundert)

Spid:
Ach, der hat doch nur die lange Tradition der Chinakopie begründet und alles mögliche von Thukydides über Cäsar bis hin zu Trinquier abgeschrieben. Dies stammt bspw. aus dem Hauptwerk des Erstgenannten.

Caesar42:

--- Zitat von: Spid am 15.10.2019 07:49 ---Ach, der hat doch nur die lange Tradition der Chinakopie begründet und alles mögliche von Thukydides über Cäsar bis hin zu Trinquier abgeschrieben. Dies stammt bspw. aus dem Hauptwerk des Erstgenannten.

--- End quote ---

Öhhhmmmmm...?

O tempora o mores.....

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version