Echt jetzt? Wenn Konventionalstrafen vereinbart werden sollen, springen die Auftragnehmer reihenweise ab, weil hier nur Ärger droht. Die Arbeit wird dann mitunter eingestellt, um zu klären, wer den Schuld an der Verzögerung hat .. K-Strafen im Dienstleistungsbereich sind praxisfremd.
Klüger ist, wer es sich selber macht! ;-) Auch ohne vereinbarte Konventionalstrafe ergeben sich Rechte, Forderungen aus dem Vertrag. Konventionalstrafen sind ja nur darüber hinaus gehende Vereinbarungen, dass der Schuldner der Leistung bei Nichterfüllung eine best. Geldmenge (Strafe) zu zahlen hat, ein zusätzlicher Druck ... Diesem wird der Auftragnehmer eh nur dann zustimmen, wenn er eine entspr. Gegenleistung dafür erhält, und "sich seiner Sache" sicher ist. (Grds. höherer Preis; der Gläubiger muss ja keinen Schaden nachweisen (deswegen muss auch keine Schuldfrage geklärt werden), nur die Nicht-Erfüllung). Sprich, das macht nur Sinn, wenn der Gläubiger seinerseits für die rechtzeitige Erfüllung Dritten gg.über gerade stehen muss, und der Schuldner über den höheren Preis in Summa profitiert, bzw. dieser eine Auftrag "Viel" abwirft. Eigtl. eine Art zus. "Versicherung", deren Zweck nicht darin besteht, Schaden zu regulieren, sondern erst gar nicht erst entstehen zu lassen (Motivationssteigerung). Was war das Thema? ;-)