Beim Firmenfitness würde es sich so wie ich das sehe doch aber, wahrscheinlich im Gegensatz zu einem E-Bike mit erlaubter privater Nutzung, doch nicht um eine Entgeltumwandlung handeln, bei der das Bruttoentgelt gemindert wird, sondern um eine wie auch immer geartete Leistung handeln (Arbeitgeber leistet einen teilnehmerunabhängigen Basisbeitrag, teilnehmende Arbeitnehmer zahlen einen Eigenanteil), bei der der Arbeitnehmer-Anteil erst vom Netto abgezogen wird.
Wir haben hier (Niedersachsen) soetwas mit Hansefit, es erfreut sich großer Beliebtheit, und es wird natürlich niemand dazu gezwungen. Würde tarifrechtlich tatsächlich etwas dagegen sprechen?