Autor Thema: Zuschuss zu Fitness und Sport  (Read 41207 times)

Brownyy

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #15 am: 18.10.2019 14:39 »
Warum benötigt es denn eine Rechtsgrundlage im TVöd? Jeder Arbeitgeber kann aus eigenem Antrieb heraus kooperationen starten, Gutscheine verteilen.

WasDennNun

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #16 am: 18.10.2019 16:55 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann wg. Tarifbindung der AG aber keine Entgeltumwandlung machen.
Und einfach den AN mehr Geld geben, dass können wiederum einige AG im öD nicht, weil sie nicht mehr als nötig bezahlen dürfen.

personallife

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #17 am: 21.10.2019 07:33 »
Warum benötigt es denn eine Rechtsgrundlage im TVöd? Jeder Arbeitgeber kann aus eigenem Antrieb heraus kooperationen starten, Gutscheine verteilen.

Es geht wohl hauptsächlich darum, dass dieser Zuschuss rechtlich gerechtfertigt werden muss. Haushaltsrechtlich oder Arbeitsrechtlich..

Spid

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #18 am: 21.10.2019 08:09 »
Es geht auch darum, daß der TB einen tariflichen Anspruch auf Entgelt (§15) und dessen Auszahlung auf ein Girokonto im Inland (§ 24 Abs. 1 Satz 2) hat. Es steht den Arbeitsvertragsparteien nicht zu, zum Nachteil des TB davon abzuweichen. Entgeltumwandlung geht also nicht. Der AG könnte tarifrechtlich derlei immer nur zusätzlich zum tariflichen Entgelt leisten - was aber z.B. Kommunen in BY und NI sowie Empfängern institutioneller Förderung verwehrt wäre. In vielen Fällen bedürfte es also für beides - Entgeltumwandlung oder zusätzliche Leistung - eines tariflichen Anspruchs.

D-x

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #19 am: 21.10.2019 10:23 »
Beim Firmenfitness würde es sich so wie ich das sehe doch aber, wahrscheinlich im Gegensatz zu einem E-Bike mit erlaubter privater Nutzung, doch nicht um eine Entgeltumwandlung handeln, bei der das Bruttoentgelt gemindert wird, sondern um eine wie auch immer geartete Leistung handeln (Arbeitgeber leistet einen teilnehmerunabhängigen Basisbeitrag, teilnehmende Arbeitnehmer zahlen einen Eigenanteil), bei der der Arbeitnehmer-Anteil erst vom Netto abgezogen wird.

Wir haben hier (Niedersachsen) soetwas mit Hansefit, es erfreut sich großer Beliebtheit, und es wird natürlich niemand dazu gezwungen. Würde tarifrechtlich tatsächlich etwas dagegen sprechen?

Spid

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #20 am: 21.10.2019 10:39 »
Es ist auch mit Zustimmung des TB nicht möglich, zu seinem Nachteil von den tariflichen Bestimmungen abzuweichen. Weniger Entgelt als es zusteht ist ein Nachteil. Der AG kann das Entgelt zwar grundsätzlich mit seinen Ansprüchen verrechnen, dann müßte er aber als Anbieter der Leistung und Gläubiger der daraus entstehenden Schuld auftreten, zugunsten eines Dritten darf er nur vom Entgelt einbehalten, wenn es dafür eine oder tarifliche Regelung gibt.

Keeper83

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #21 am: 21.10.2019 11:13 »
Es bleibt Unfug. Wo soll man denn die Grenzen ziehen? Was soll denn also bezuschusst und umgewandelt werden?

Soll doch bitte jeder aus seinem Netto alles bezahlen.

Kindergarten.

Stimmt. Warum sollte ein Arbeitgeber in der heutigen Zeit auch versuchen außerhalb des Entgelts attraktiver zu werden. Völliger Blödsinn.

TV-Ler

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #22 am: 21.10.2019 11:20 »
Stimmt. Warum sollte ein Arbeitgeber in der heutigen Zeit auch versuchen außerhalb des Entgelts attraktiver zu werden. Völliger Blödsinn.
Mehr Geld ist für jeden Attraktiv.
Alles andere nur für einen Teil der Beschäftigten.

was_guckst_du

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #23 am: 21.10.2019 11:26 »
...öffentlicher Arbeitgeber will attraktiv werden?....da stimmt doch grundsätzlich was nicht! ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Keeper83

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #24 am: 21.10.2019 11:27 »
Stimmt. Warum sollte ein Arbeitgeber in der heutigen Zeit auch versuchen außerhalb des Entgelts attraktiver zu werden. Völliger Blödsinn.
Mehr Geld ist für jeden Attraktiv.
Alles andere nur für einen Teil der Beschäftigten.

Und da ist gerade der ÖD ja sehr flexibel und kann schnell auf die Marktpreise reagieren um fähiges Personal zu bekommen, bzw. zu binden. 

TV-Ler

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #25 am: 21.10.2019 11:38 »
Stimmt. Warum sollte ein Arbeitgeber in der heutigen Zeit auch versuchen außerhalb des Entgelts attraktiver zu werden. Völliger Blödsinn.
Mehr Geld ist für jeden Attraktiv.
Alles andere nur für einen Teil der Beschäftigten.

Und da ist gerade der ÖD ja sehr flexibel und kann schnell auf die Marktpreise reagieren um fähiges Personal zu bekommen, bzw. zu binden.
Zumindest ist es der vorhandenen Flexibilität nicht zuträglich, wenn Haushaltsmittel statt für die Erhöhung der Entgelte noch für anderen Killefit verbraten werden ...

BAT

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #26 am: 21.10.2019 11:44 »

Stimmt. Warum sollte ein Arbeitgeber in der heutigen Zeit auch versuchen außerhalb des Entgelts attraktiver zu werden. Völliger Blödsinn.

Kern der Frage ist, was man als attraktiv ansieht. Ich sehe solche Angebote eher skeptisch. Und mir stellt sich in Stellenanzeigen die Frage, ob denn so schlecht bezahlt wird, daß der AG mir privat noch den Popo putzen muss. Unabhängig von Fitness, E-Bike oder anderem Gedöns.

WasDennNun

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #27 am: 21.10.2019 12:00 »
Unabhängig von Fitness, E-Bike oder anderem Gedöns.
Für einige Menschen ist so ein gedöns aber das, was sie als Attraktiven AG ansehen.
Für mich ist meine AG durch meine Entlohnung und seine Lage und sein Arbeitszeitmodell attraktiv. Und dann habe ich auch noch inhaltlichen nen Klasse Job, so what.

TV-Ler

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #28 am: 21.10.2019 12:03 »
Unabhängig von Fitness, E-Bike oder anderem Gedöns.
Für einige Menschen ist so ein gedöns aber das, was sie als Attraktiven AG ansehen.
Jaja, aber:
Mehr Geld ist für jeden Attraktiv.
Alles andere nur für einen Teil der Beschäftigten.

Keeper83

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #29 am: 21.10.2019 13:00 »

Stimmt. Warum sollte ein Arbeitgeber in der heutigen Zeit auch versuchen außerhalb des Entgelts attraktiver zu werden. Völliger Blödsinn.

Und mir stellt sich in Stellenanzeigen die Frage, ob denn so schlecht bezahlt wird, daß der AG mir privat noch den Popo putzen muss. Unabhängig von Fitness, E-Bike oder anderem Gedöns.

Und die Antwort darauf lautet: Ja.

In der freien Wirtschaft wird im übrigen das zur Verfügung stellen eines Highend Smartphones inkl. Datennutzung, sowie die Private Nutzung eines Dienstwagens (Neuwagen, alle paar Jahre Neu) inkl. aller Nebenkosten, sehr wohl als attraktive Leistung des AG neben der Gehaltszahlung gesehen. Zumindest in meiner Branche. Warum sollte ich es für schlecht halten, wenn mir mein AG entsprechende Angebote über für mich derzeit passende Gefährte (Ebike) machen würde?