Autor Thema: Zuschuss zu Fitness und Sport  (Read 41190 times)

Organisator

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #30 am: 21.10.2019 13:54 »
Warum sollte ich es für schlecht halten, wenn mir mein AG entsprechende Angebote über für mich derzeit passende Gefährte (Ebike) machen würde?

Weil ein solches Angebot nur für einen beschränkten Personenkreis nutzbar ist. Mit Geld kann jeder etwas anfangen. Insofern bedarf es keine Bevormundung durch den AG, wie der AN sein Geld auszugeben hat.

BAT

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #31 am: 21.10.2019 13:59 »
Weil es im öD nur ein begrenztes Volumen zur Verteilung gibt. Alles was außerhalb des tariflichen Entgeltes erfolgt, schmälert die reguläre Bezahlung. Teils lassen sich hier Kosten verallgemeinern wie bei der Dienstwagenregelung, das ist etwas Anderes.




Keeper83

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #32 am: 21.10.2019 14:42 »
Warum sollte ich es für schlecht halten, wenn mir mein AG entsprechende Angebote über für mich derzeit passende Gefährte (Ebike) machen würde?

Weil ein solches Angebot nur für einen beschränkten Personenkreis nutzbar ist. Mit Geld kann jeder etwas anfangen. Insofern bedarf es keine Bevormundung durch den AG, wie der AN sein Geld auszugeben hat.

Inwiefern ist das Angebot des Jobradmodells eine Bevormundung? Niemand wird gezwungen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das Nicht nutzen können dieses Angebots aufgrund fehlender Öffnungsklausel ist Bevormundung!

BAT

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #33 am: 21.10.2019 14:59 »
Es steht nur ein bestimmtes Budget für das Personal zur Verfügung. Wenn der AG nun anfängt, Teile dieser Budgets nur für bestimmte Zwecke auszuzahlen, was soll das Anderes als Bevormundung sein?


WasDennNun

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #34 am: 21.10.2019 15:02 »
Der ein nennt es Bevormundung, der andere zielgerichteter Einsatz oder sogar zweckbestimmter Einsatz?

Keeper83

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #35 am: 21.10.2019 15:03 »
Es steht nur ein bestimmtes Budget für das Personal zur Verfügung. Wenn der AG nun anfängt, Teile dieser Budgets nur für bestimmte Zwecke auszuzahlen, was soll das Anderes als Bevormundung sein?

Inwiefern tastet das Jobradmodell dieses Budget an? 

Organisator

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #36 am: 21.10.2019 15:03 »
Inwiefern ist das Angebot des Jobradmodells eine Bevormundung? Niemand wird gezwungen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das Nicht nutzen können dieses Angebots aufgrund fehlender Öffnungsklausel ist Bevormundung!

Aus meiner Sicht wie folgt:

- AG hat Geld für die Beschäftigten, welches nicht zweckgebunden ist
- AG stellt es nicht allen Beschäftigten zur Verfügung, sondern nur einem bestimmten Personenkreis nach eigenem Gusto

BAT

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #37 am: 21.10.2019 15:26 »
Es steht nur ein bestimmtes Budget für das Personal zur Verfügung. Wenn der AG nun anfängt, Teile dieser Budgets nur für bestimmte Zwecke auszuzahlen, was soll das Anderes als Bevormundung sein?

Inwiefern tastet das Jobradmodell dieses Budget an?

???

Woraus soll es denn sonst bezahlt werden? Aus dem Budget für die Stromrechnung?

Keeper83

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #38 am: 21.10.2019 15:38 »
Also bei dem Modell, dass ich gerne nutzen würde, zahle ich die Leasingrate von meinem jetzigen Brutto. Ohne Zuschuss des Arbeitgebers.

Bei dem Modell meines Arbeitgebers, gibt es ein zinslosen Darlehen in Höhe des Kaufpreises, und einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Denke nicht, dass das aus dem Topf zukünftiger Tariferhöhungen gezahlt wird.

BAT

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #39 am: 21.10.2019 16:22 »
Also bei dem Modell, dass ich gerne nutzen würde, zahle ich die Leasingrate von meinem jetzigen Brutto. Ohne Zuschuss des Arbeitgebers.

Bei dem Modell meines Arbeitgebers, gibt es ein zinslosen Darlehen in Höhe des Kaufpreises, und einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Denke nicht, dass das aus dem Topf zukünftiger Tariferhöhungen gezahlt wird.
Wenn es nicht aus dem Personaltopf kommt, woher denn dann? Herbeigezaubert? Paraphysik?

Keeper83

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #40 am: 21.10.2019 16:29 »
Also bei dem Modell, dass ich gerne nutzen würde, zahle ich die Leasingrate von meinem jetzigen Brutto. Ohne Zuschuss des Arbeitgebers.

Bei dem Modell meines Arbeitgebers, gibt es ein zinslosen Darlehen in Höhe des Kaufpreises, und einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Denke nicht, dass das aus dem Topf zukünftiger Tariferhöhungen gezahlt wird.
Wenn es nicht aus dem Personaltopf kommt, woher denn dann? Herbeigezaubert? Paraphysik?

Von mir aus auch aus dem Personaltopf. Halte von dem Modell nichts.
Mein AG würde für mich attraktiver, würde er das Jobradmodell mit Entgeltumwandlung anbieten. Da kommt nichts aus dem Personaltopf und jeder könnte für sich entscheiden ob er das machen möchte.

BAT

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #41 am: 21.10.2019 16:45 »
Entgeltumwandlung ist in vollem Umfange realisiert. Man kann sein Entgelt verwenden für Käse, Fernseher, Fahrräder und auch für den Puff.

Ich könnte mir durchaus attraktive Änderungen am SV-Brutto vorstellen, halte aber nichts davon, hier grundsätzlich Änderungen zu machen. Das gilt auch für die Entgeltumwandlung für Altersvorsorgeprodukte, für Fahrräder dann erst recht.

Ich anerkenne es ausdrücklich, daß man es anders sieht. Teile aber diese Meinung überhaupt nicht.

Organisator

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« Antwort #42 am: 21.10.2019 17:39 »
Es steht nur ein bestimmtes Budget für das Personal zur Verfügung. Wenn der AG nun anfängt, Teile dieser Budgets nur für bestimmte Zwecke auszuzahlen, was soll das Anderes als Bevormundung sein?

Inwiefern tastet das Jobradmodell dieses Budget an?

???

Woraus soll es denn sonst bezahlt werden? Aus dem Budget für die Stromrechnung?

Dann habe ich mich möglicherweise missverständlich ausgedrückt.

Es steht ein Budget für die Beschäftigten zur Verfügung, aus dem das Entgelt / Besoldung geleistet wird. Wenn man dieses Budget erhöht, sollte das Mehr an Geld allen Beschäftigten zur Verfügung stehen und nicht nur Ausgewählten, die damit ein Jobfahrrad bezahlt bekommen.

WasDennNun

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #43 am: 21.10.2019 17:43 »
Also bei dem Modell, dass ich gerne nutzen würde, zahle ich die Leasingrate von meinem jetzigen Brutto. Ohne Zuschuss des Arbeitgebers.

Bei dem Modell meines Arbeitgebers, gibt es ein zinslosen Darlehen in Höhe des Kaufpreises, und einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Denke nicht, dass das aus dem Topf zukünftiger Tariferhöhungen gezahlt wird.
Wenn es nicht aus dem Personaltopf kommt, woher denn dann? Herbeigezaubert? Paraphysik?

Von mir aus auch aus dem Personaltopf. Halte von dem Modell nichts.
Mein AG würde für mich attraktiver, würde er das Jobradmodell mit Entgeltumwandlung anbieten. Da kommt nichts aus dem Personaltopf und jeder könnte für sich entscheiden ob er das machen möchte.
Ich frage mich was an dem Jobrad so attraktiv ist, wenn man sich das Rad aus eigener Kraft finanzieren kann und der AG nichts dazugibt? Die Milchmädchenrechnungen von den Anbietern scheinen ja zu fruchten.
Die Versteuerung der verbilligten Überlassung nach drei Jahren wird ja gerne vergessen und die geringere Rente kann man ja vernachlässigen.....

WasDennNun

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Antw:Zuschuss zu Fitness und Sport
« Antwort #44 am: 21.10.2019 17:46 »
Es steht nur ein bestimmtes Budget für das Personal zur Verfügung. Wenn der AG nun anfängt, Teile dieser Budgets nur für bestimmte Zwecke auszuzahlen, was soll das Anderes als Bevormundung sein?

Inwiefern tastet das Jobradmodell dieses Budget an?

???

Woraus soll es denn sonst bezahlt werden? Aus dem Budget für die Stromrechnung?

Dann habe ich mich möglicherweise missverständlich ausgedrückt.

Es steht ein Budget für die Beschäftigten zur Verfügung, aus dem das Entgelt / Besoldung geleistet wird. Wenn man dieses Budget erhöht, sollte das Mehr an Geld allen Beschäftigten zur Verfügung stehen und nicht nur Ausgewählten, die damit ein Jobfahrrad bezahlt bekommen.
Warum soll der AG nicht das Geld zielgerichtet einsetzen?