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Beförderung nach Verbeamtung auf Lebenszeit
MaxW:
Hallo,
in Kürze (Mitte November) erfolgt eine Verbeamtungsaktion in meiner Behörde. Nach Berücksichtigung aller anrechenbaren Zeiten werde ich sofort auf Lebenszeit und in A6 Stufe 3 verbeamtet. Die "restliche" Beschäftigungszeit liegt bei 1,5 Jahren (reicht also nicht mehr ganz für Stufe 4).
§ 22 Abs. 4 Nr. 2 (a): Eine Beförderung ist unzulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit es sei denn, das bisherige Amt musste nicht regelmäßig durchlaufen werden.
Hier nun meine Fragen:
1. Welches Amt muss nicht regelmäßig durchlaufen werden? Die Eingangsämter? In meinem Fall A6?
2. Der reguläre Beurteilungsstichtag ist der 01.01.
Ist es rechtlich möglich, dass ich Mitte November auf Lebenszeit verbeamtet werde und zum Beurteilungsstichtag 01.01. für die Beförderung auf A7 vorgeschlagen werde? Genügend Beschäftigungszeit (1,5 Jahre) wären noch übrig. Können diese in irgendeiner Form berücksichtigt werden z.B. Anrechnung für die 1-jährige Wartezeit?
Danke und Grüße
Max
Casiopeia1981:
Hey Max,
nicht regelmäßig zu durchlaufende Ämter sind eher Ämter der B-Besoldung. Beispielsweise betrifft das m. E. u. a. die Ämter der Behördenleiter. Sprungbeförderungen sollen damit nicht der Regelfall werden. Diese Wartefrist von einem Jahr bedeutet, dass es eine gewisse Entwicklungszeit in der Karrie für die Ämter gibt.
Was dich betrifft: Du hast nach deiner ersten Verbeamtung eine Sperrzeit, das gilt dann für jede weitere Beförderung, von einem Jahr.
Sehe es positiv:
Früher, bis 2009, war es so:
Hauptberufliche Tätigkeit als Angestellter, dann Verbeamtung zwingend im Eingangsamt, dann Probezeit, sog. Anstellungszeit (z. A.), nach der Lebenszeitverbeamtung die angesprochene einjährige Sperrfrist. Erst dann war die erste Beförderung zulässig.
Auf die Probezeit konnten Erfahrungszeiten im öD (und nur im öD) angerechnet werden, es verblieb aber eine mindestens einjährige Mindestprobezeit, Und wieder die einjährige Sperrzeit bis zur Beförderung.
Das ist mal ein kurzer Geschichtsabriss, so viel dazu, dass früher alles besser war ;)
Stevie:
Nur so nebenbei, da will sich deine Behörde wohl ein paar Jahressonderzahlungen sparen ;)
Mayday:
--- Zitat von: MaxW am 15.10.2019 21:06 ---2. Der reguläre Beurteilungsstichtag ist der 01.01.
Ist es rechtlich möglich, dass ich Mitte November auf Lebenszeit verbeamtet werde und zum Beurteilungsstichtag 01.01. für die Beförderung auf A7 vorgeschlagen werde?
--- End quote ---
Nach nur 1,5 Monaten als Beamter auf Lebenszeit wirst Du noch keine Regelbeurteilung erhalten und damit auch nicht am Beförderungsverfahren teilnehmen. Also noch 3 Jahre bis zum nächsten Beurteilungsstichtag warten und frühestens dann, je nach erhaltener Punktzahl, auf eine Beförderung hoffen. ;)
Organisator:
Ist eine Beurteilungsrunde denn Voraussetzung für eine Beförderung?
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