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Beförderung nach Verbeamtung auf Lebenszeit

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Mayday:

--- Zitat von: Organisator am 18.10.2019 16:08 ---Dann hilf mir bitte, ich habe dort nichts gefunden, was einer Beförderung des TE (nach dem einen Jahr Wartezeit) entgegensteht.

--- End quote ---

Der Treadöffner möchte lt. Eingangspost schon nach 1,5 Monaten befördert werden.  ::) Auswahlentscheidungen werden aber lt. § 33  (1) BLV "in der Regel auf der Grundlage aktueller dienstlicher Beurteilungen" getroffen. Nur gibt es nach 1,5 Monaten noch keine Beurteilung...

Casiopeia1981:
Ich muss mal etwas hier klarstellen:

1.) In der BLV wird an keiner Stelle eine „Mindestpunktzahl“ gefordert.
2.) Keiner weiß, ob vor Ort Topfwirtschaft oder Einzeldienstpostenbewertung durchgeführt wird. Vllt. hatte sich der TE ja auf eine echte A 9m beworben und muss jetzt nur die Mindestwartezeiten von einem Jahr je Beförderung abwarten?
3.) Eine Beförderung ist hier erst nach einem Jahr nach der Verbeamtung möglich. Dadurch, dass der TE unmittelbar in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen wurde, ändert nichts daran, dass er warten muss.
4.) In Bezug auf die Regelbeurteilung weiß ich, dass das unterschiedlich gehandhabt wird. Da kommt es klar auf die Beurteilungsrichtlinie an und die Art und Weise, wie in der Dienststelle mit Beförderungen umgegangen wird. Es gibt neben der Regelbeurteilung auch noch die Möglichkeit der Anlassbeurteilung.

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