Autor Thema: Befristete Höhergruppierung im TVÖD-S  (Read 1928 times)

Herbie

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Befristete Höhergruppierung im TVÖD-S
« am: 05.11.2019 12:33 »
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt und uns ein paar Fragen beantworten könnt.

Wir haben aktuell die Situation, dass man Mitarbeiter eine befristete Höhergruppierung mit Übertragung von Projekten anbietet, zum Beispiel mit einer Laufzeit von 24-36 Monaten.
Für die mögliche Entfristung sollen Bewertungskriterien festgelegt werden, nach denen der MA bewertet wird und am Ende entschieden wird, ob die Höhergruppierung beibehalten oder aufgelöst wird.

Vereinzelt kam nun die Frage auf, ob eine solche Höhergruppierung zulässig ist,
ob man die bereits vorhandenen Jahre in der Erfahrungsstufe anrechnen könne und was bei einer möglichen Abwesenheit des MA mit der Befristung passiert?
Sprich sollten die MA zum Beispiel während der Laufzeit eine berufliche Auszeit, wie z.B. unbezahlter Urlaub oder aber auch Elternzeit, nehmen.

Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrung mit einem solchen Modell und kann uns hier weiterhelfen.

Auf jeden Fall schon jetzt vielen Dank !!


Spid

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Antw:Befristete Höhergruppierung im TVÖD-S
« Antwort #1 am: 05.11.2019 12:49 »
Es gibt keine befristeten Höhergruppierungen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine auszuübende Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen. Das führt aber nicht zur Höhergruppierung, da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind.

Davon ab wäre die Frage im thematisch passenden Unterforum besser aufgehoben gewesen.