Guten Morgen Zusammen,
ich bin derzeit bei einer Stadtverwaltung angestellt und in EG 9a eingruppiert. Nun steht bei mir eine Versetzung an und soll - meiner Meinung nach - für ein verantwortungsvolleres und schwereres Aufgabengebiet zuständig sein.
Hier habt ihr mal die Tätigkeiten wie Sie auf der Arbeitsplatzbeschreibung auftauchen:
- Selbstständige Umstellung der Umsatzsteuer gem. § 2b USTG, sowie eigenständige Beratung der Fachbereichsleiter und Sachbearbeiter in Steuerangelegenheiten, 30
- Selbstständige Erstellung und Überarbeitung eines Tax Compliance Konzeptes, 20
- Eigenständige Erstellung der monatlichen USt.-Voranmeldungen und der Jahreserklärung, 6
- Darstellung der finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Stadt und einer Beteiligungsverwaltung und Aufzeigen der Risiken, 16
- Aktenführung einzelner Projekte, 2
- Eigenverantwortliche Überwachung und Umsetzung von Prüfungsfeststellungen GPA, 3
- Eigenverantwortliche Überwachung und Umsetzung von Prüfungsfeststellungen RPA, 2
- Sonderaufgaben, 5
- Assistenz Fachbereichsleitung, 8
- Vertretung der Geschäftsführung des Hauptausschusses, 2
Die Zahlenangaben hinter der Tätigkeit sind die Zeitanteile in %.
Wie ihr seht kommt man hier auf sag und schreibe 11 Punkte an Arbeitstätigkeiten, was mir etwas viel erscheint, grade weil es hier am Ende doch ziemlich viele kleine Aufgaben sind und dementsprechend die Verteilung der Zeitanteile geringer ausfällt/ausfallen muss.
Nachdem ich allerdings etwas recherchiert habe und auf einige andere Stellenanzeigen gestoßen bin bei denen so gut wie das gleiche Aufgabengebiet bzw. die gleichen Aufgaben vorliegen, wird mindestens EG 10 vergütet.
Des Weiteren würde ich behaupten, dass dieses Aufgabengebiet zum einen gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistung erfordert und zum anderen EIGENTLICH mindestens zu einem Drittel (hier aber maximal 30%) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus EG 9c heraushebt.
Mich würde nun interessieren,
1. welcher Entgeltgruppe entspricht dieses Aufgabengebiet?
2. ob die Möglichkeit besteht Veto einzulegen wenn man mit der Stellenbewertung (die noch aussteht) nicht einverstanden ist?
3. ob es hier in diesem Fall an 3% fehlt um höher eingruppiert zu werden, da EG 10 "mindestens ein Drittel" also 33% verlangt und in meinem Fall das größte Tätigkeitsmerkmal 30% hat?
Ich bin über jede Antwort dankbar.
Liebe Grüße Jan