Autor Thema: Stellenbewertung Sachbearbeiter Umsatzsteuer und Tax Compliance  (Read 9968 times)

Jan0922

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Guten Morgen Zusammen,

ich bin derzeit bei einer Stadtverwaltung angestellt und in EG 9a eingruppiert. Nun steht bei mir eine Versetzung an und soll - meiner Meinung nach - für ein verantwortungsvolleres und schwereres Aufgabengebiet zuständig sein.

Hier habt ihr mal die Tätigkeiten wie Sie auf der Arbeitsplatzbeschreibung auftauchen:

- Selbstständige Umstellung der Umsatzsteuer gem. § 2b USTG, sowie eigenständige Beratung der Fachbereichsleiter und Sachbearbeiter in Steuerangelegenheiten, 30

- Selbstständige Erstellung und Überarbeitung eines Tax Compliance Konzeptes, 20

- Eigenständige Erstellung der monatlichen USt.-Voranmeldungen und der Jahreserklärung, 6

- Darstellung der finanzwirtschaftlichen Beziehungen zwischen Stadt und einer Beteiligungsverwaltung und Aufzeigen der Risiken, 16

- Aktenführung einzelner Projekte, 2

- Eigenverantwortliche Überwachung und Umsetzung von Prüfungsfeststellungen GPA, 3

- Eigenverantwortliche Überwachung und Umsetzung von Prüfungsfeststellungen RPA, 2

- Sonderaufgaben, 5

- Assistenz Fachbereichsleitung, 8

- Vertretung der Geschäftsführung des Hauptausschusses, 2



Die Zahlenangaben hinter der Tätigkeit sind die Zeitanteile in %.

Wie ihr seht kommt man hier auf sag und schreibe 11 Punkte an Arbeitstätigkeiten, was mir etwas viel erscheint, grade weil es hier am Ende doch ziemlich viele kleine Aufgaben sind und dementsprechend die Verteilung der Zeitanteile geringer ausfällt/ausfallen muss.

Nachdem ich allerdings etwas recherchiert habe und auf einige andere Stellenanzeigen gestoßen bin bei denen so gut wie das gleiche Aufgabengebiet bzw. die gleichen Aufgaben vorliegen, wird mindestens EG 10 vergütet.

Des Weiteren würde ich behaupten, dass dieses Aufgabengebiet zum einen gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstständige Leistung erfordert und zum anderen EIGENTLICH mindestens zu einem Drittel (hier aber maximal 30%) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus EG 9c heraushebt.


Mich würde nun interessieren,

1. welcher Entgeltgruppe entspricht dieses Aufgabengebiet?

2. ob die Möglichkeit besteht Veto einzulegen wenn man mit der Stellenbewertung (die noch aussteht) nicht einverstanden ist?

3. ob es hier in diesem Fall an 3% fehlt um höher eingruppiert zu werden, da EG 10 "mindestens ein Drittel" also 33% verlangt und in meinem Fall das größte Tätigkeitsmerkmal 30% hat?


Ich bin über jede Antwort dankbar.


Liebe Grüße Jan

Spid

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Es handelt sich bei der Aufschlüsselung nicht um Arbeitsvorgänge, so besteht der erste Spiegelstrich aus mindestens zwei bis drei Arbeitsvorgängen. Wenn die Bildung der tatsächlichen Arbeitsvorgänge unglücklich für Dich ausfällt, kann sich auch eine E9a ergeben. Besondere Schwierigkeit und Bedeutung sehe ich überhaupt nicht.

Jan0922

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Danke für deine schnell Antwort Spid.

Es handelt sich bei der Aufschlüsselung nicht um Arbeitsvorgänge, so besteht der erste Spiegelstrich aus mindestens zwei bis drei Arbeitsvorgängen...

Was meinst du damit genau? Dass dieser Spiegelstrich nochmal hätte aufgeteilt werde müssen?

Wie müsste denn die Arbeitsplatzbeschreibung aussehen um auf mindestens EG 10 zu kommen?

Kannst du mir auch hierzu noch weiterhelfen?
Mich würde nun interessieren,

1. welcher Entgeltgruppe entspricht dieses Aufgabengebiet?

2. ob die Möglichkeit besteht Veto einzulegen wenn man mit der Stellenbewertung (die noch aussteht) nicht einverstanden ist?

3. ob es hier in diesem Fall an 3% fehlt um höher eingruppiert zu werden, da EG 10 "mindestens ein Drittel" also 33% verlangt und in meinem Fall das größte Tätigkeitsmerkmal 30% hat?

Spid

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Danke für deine schnell Antwort Spid.

Es handelt sich bei der Aufschlüsselung nicht um Arbeitsvorgänge, so besteht der erste Spiegelstrich aus mindestens zwei bis drei Arbeitsvorgängen...

Was meinst du damit genau? Dass dieser Spiegelstrich nochmal hätte aufgeteilt werde müssen?

Ja - und nicht nur dieser. Es handelt sich bei der Darstellung nicht um Arbeitsvorgänge.

Zitat
Wie müsste denn die Arbeitsplatzbeschreibung aussehen um auf mindestens EG 10 zu kommen?

Sie müßte die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllen.

Kannst du mir auch hierzu noch weiterhelfen?
Mich würde nun interessieren,

1. welcher Entgeltgruppe entspricht dieses Aufgabengebiet?

2. ob die Möglichkeit besteht Veto einzulegen wenn man mit der Stellenbewertung (die noch aussteht) nicht einverstanden ist?

3. ob es hier in diesem Fall an 3% fehlt um höher eingruppiert zu werden, da EG 10 "mindestens ein Drittel" also 33% verlangt und in meinem Fall das größte Tätigkeitsmerkmal 30% hat?
[/quote]

Zu 3. habe ich doch bereits ausgeführt, ich sehe keine besondere Schwierigkeit und Bedeutung. Zu 2.: Eingruppierungsfeststellungsklage

Jan0922

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Es handelt sich bei der Aufschlüsselung nicht um Arbeitsvorgänge, so besteht der erste Spiegelstrich aus mindestens zwei bis drei Arbeitsvorgängen...

Was meinst du damit genau? Nämlich dass dieser Spiegelstrich nochmal hätte aufgeteilt werde müssen?



Zitat
Ja - und nicht nur dieser. Es handelt sich bei der Darstellung nicht um Arbeitsvorgänge.

Sollte ich demnach nochmal mit der FBL sprechen und mitteilen, dass die Arbeitsplatzbeschreibung nicht korrekt ist und es sich teilweise nicht um Arbeitsvorgänge handelt da mehrere Tätigkeiten unter einem Punkt geführt werden?



Zitat
Wie müsste denn die Arbeitsplatzbeschreibung aussehen um auf mindestens EG 10 zu kommen?

Sie müßte die Tätigkeitsmerkmale der E10 erfüllen.


Ja gut das ist klar, nur wann kann man in meinem Fall sagen: Ok, das ist ein Tätigkeitsmerkmal dass einer EG 10 entspricht!...


 


Spid

  • Gast
Es besteht keine Verpflichtung des AG, eine Tätigkeitsbeschreibung zu fertigen, die nach Arbeitsvorgängen unterteilt ist.

In Deinem Fall sehe ich keine Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen der E10 entspricht. Dazu muß sich die Tätigkeit zunächst erheblich aus der ohnehin schon verantwortungsvollen Tätigkeit von TB der E9b herausheben, dann sich beträchtlich hinsichtlich der Schwierigkeit herausheben und nochmal sich von der Bedeutung der Tätigkeit deutlich abheben. Das ist schlicht nicht der Fall.

Jan0922

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Was mich dann aber irritiert ist, dass bei zahlreichen Stellenausschreibung anderer Stadtverwaltungen (mit gleichem Aufgabenbereich) immer mindestens EG 10 vergütet wird.....

Das kann ich mir dann leider nicht erklären ???

Spid

  • Gast
Die Kompetenz, sich eine zutreffende Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, ist in den meisten Kommunen nur rudimentär ausgeprägt.

WasDennNun

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Und es ist unwahrscheinlich, dass sie bewusst übertariflich Zahlen

Jan0922

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Die Kompetenz, sich eine zutreffende Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, ist in den meisten Kommunen nur rudimentär ausgeprägt.

Ja diese Vermutung habe ich auch... leider...

Naja jetzt warte ich mal ab was bei der Stellenbewertung raus kommt und melde mich dann ggf. nochmal.
Vielen Dank für deine Antworten.

Und es ist unwahrscheinlich, dass sie bewusst übertariflich Zahlen

ja das ist klar, wer will denn schon bewusst mehr zahlen  ;)

Kryne

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Was mich dann aber irritiert ist, dass bei zahlreichen Stellenausschreibung anderer Stadtverwaltungen (mit gleichem Aufgabenbereich) immer mindestens EG 10 vergütet wird.....

Das kann ich mir dann leider nicht erklären ???

Das darf einen doch nicht mehr wundern oder ?

Das was ich mache wird in anderen Kommunen auch mit E11 bezahlt und ich habe nur E10. Was von beidem "korrekt" ist, weiß ich nicht. Aktuell gebe ich mich noch zufrieden aufgrund weiterer Umstände, auf Dauer muss ich eben gucken.

Das manche Tätigkeiten bei anderen mit E8 bezahlt werden und bei uns mit E5 oder E6 wundert mich auch nicht.

99,9% scheuen den Gang vor Gericht. Also bleibt es halt so :)

MrRossi

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Was mich dann aber irritiert ist, dass bei zahlreichen Stellenausschreibung anderer Stadtverwaltungen (mit gleichem Aufgabenbereich) immer mindestens EG 10 vergütet wird.....

Das kann ich mir dann leider nicht erklären ???

Das darf einen doch nicht mehr wundern oder ?

Das was ich mache wird in anderen Kommunen auch mit E11 bezahlt und ich habe nur E10. Was von beidem "korrekt" ist, weiß ich nicht. Aktuell gebe ich mich noch zufrieden aufgrund weiterer Umstände, auf Dauer muss ich eben gucken.

Das manche Tätigkeiten bei anderen mit E8 bezahlt werden und bei uns mit E5 oder E6 wundert mich auch nicht.

99,9% scheuen den Gang vor Gericht. Also bleibt es halt so :)

Die gleichen Tätigkeiten bei anderen Zeitanteilen ( wenn auch nur auf dem Blatt Papier ) führt schon zu unterschiedlichen Eingruppierungen, insofern ist es eigentlich nicht verwunderlich.

WasDennNun

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Die gleichen Tätigkeiten bei anderen Zeitanteilen ( wenn auch nur auf dem Blatt Papier ) führt schon zu unterschiedlichen Eingruppierungen, insofern ist es eigentlich nicht verwunderlich.
Schön wenn das die Kollegen irgendwann mal begreifen würden.

Jan0922

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Mir ist durchaus bewusst, dass es letztendlich auf die Tätigkeitsmerkmale, Zeitanteile, das umschriebene Aufgabenfeld usw. ankommt.
Allerdings gibt es bei uns wie eine Art "Forum" bei dem man sich mit anderen Ämtern in der Umgebung austauschen kann. Sogar dort wird mir gesagt, dass die Eingruppierung derer gleichen Stellen nach E10 bzw. A11 vergütet wird.

Und somit bleibt es bei meiner Unverständnis, dass es eine Abweichung von 3 Entgeltgruppen ist... (Hier EG 9a/überall anderswo mind. E10)

Weitere Frage die nun auftaucht: Besteht Anspruch eine Kopie der Stellenbewertung zu erhalten oder besteht lediglich der Anspruch diese Stellenbewertung einzusehen?


Spid

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Weder noch.