Autor Thema: Versetzung aus dienstlichen Grund?  (Read 3330 times)

ThomasW

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Versetzung aus dienstlichen Grund?
« am: 16.10.2019 10:28 »
Hallo liebe Forumsmitglieder!

Ich absolviere derzeit eine Ausbildung (gehobener Dienst) bei der GZD. Im Anschluss an die Diplomierung ernennt mich eine andere Behörde aus dem Ressort des BMF zum Beamten auf Probe.

Bei der GZD bin ich aktuell dem DO Münster zugeordnet, wäre aber nach der Ausbildung in Dresden eingesetzt worden, wo ich inzwischen auch schon eine Wohnung habe. Die neue Behörde setzt mich in Hamburg ein.

Liegt hier denn ein dienstlich veranlasster Umzug nach § 1 Absatz 2 TGV vor? Bin mir unsicher, da ich ja den Wechsel der Behörde initiiert habe und somit den Umzug nach Hamburg erforderlich gemacht habe.

Danke
Thomas

Asperatus

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Antw:Versetzung aus dienstlichen Grund?
« Antwort #1 am: 18.10.2019 11:47 »
Grundsätzlich sollte ein dienstlicher Grund vorliegen, denn du wirst dort einen Dienstposten besetzen, der sonst nicht besetzt worden wäre. Steht nichts in der Versetzungsverfügung dazu ("aus dienstlichen Gründen")? Private Gründe liegen in der Regel vor, wenn eine persönliche Härte ausgeglichen werden soll und in der neuen Dienststelle zum Beispiel ein Überhang dadurch besteht, weil es keinen entsprechenden Dienstposten gibt, auf den man dich setzen könnte.

Gerda Schwäbel

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Antw:Versetzung aus dienstlichen Grund?
« Antwort #2 am: 18.10.2019 14:03 »
Steht nichts in der Versetzungsverfügung dazu ("aus dienstlichen Gründen")?

Es wird keine Versetzungsverfügung geben, weil ThomasW kraft Gesetzes mit Ablauf des Tages aus dem Beamtenverhältnis entlassen sein wird, an dem ihm das Bestehen der Laufbahnprüfung bekannt gegeben wurde (§ 37 Abs. 2 BBG). Es findet dann eine Neueinstellung statt und deshalb geht es hier gar nicht um § 1 Abs. 2 Nr. 1 TGV (Versetzung aus dienstlichen Gründen), sondern um § 1 Abs. 2 Nr. 12 TGV (Einstellung mit Zusage der Umzugskostenvergütung). ThomasW sollte deshalb bei der künftigen personalverwaltenden Stelle die Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BUKG beantragen.

ThomasW

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Antw:Versetzung aus dienstlichen Grund?
« Antwort #3 am: 28.10.2019 08:01 »
Vielen Dank Frau Schwäbel für die ausführliche Antwort.  :D