Grundsätzlich sollte ein dienstlicher Grund vorliegen, denn du wirst dort einen Dienstposten besetzen, der sonst nicht besetzt worden wäre. Steht nichts in der Versetzungsverfügung dazu ("aus dienstlichen Gründen")? Private Gründe liegen in der Regel vor, wenn eine persönliche Härte ausgeglichen werden soll und in der neuen Dienststelle zum Beispiel ein Überhang dadurch besteht, weil es keinen entsprechenden Dienstposten gibt, auf den man dich setzen könnte.