Autor Thema: Höhergruppierung ohne Begründung abgelehnt  (Read 6038 times)

Claudine Demirel

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Hallo,

mein Antrag auf Höhergruppierung wurde ohne Begründung vor circa 3 Monaten abgelehnt. Auch auf mehrfache zunächst mündliche und dann schriftliche Anfrage habe ich keine Antwort erhalten. Mir wurde ein Gespräch in "naher Zukunft" in Aussicht gestellt, aber ich hätte gerne was schriftliches.
Habe ich ein Recht auf eine schriftliche Begründung und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.

Max

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Antw:Höhergruppierung ohne Begründung abgelehnt
« Antwort #1 am: 17.10.2019 00:26 »
Nein.

Spid

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Antw:Höhergruppierung ohne Begründung abgelehnt
« Antwort #2 am: 17.10.2019 02:30 »
TB sind - außer in den Fällen der §§26, 29b TVÜ-Bund - entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. In den Fällen der §§26, 29b TVÜ-Bund wirkt der Antrag unmittelbar, dem AG kommt keine Entscheidung zu.

was_guckst_du

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Antw:Höhergruppierung ohne Begründung abgelehnt
« Antwort #3 am: 17.10.2019 07:06 »
...wer meint, der AG irrt in seiner Feststellung über die Eingruppierung, muss klagen (Eingruppierungsfeststellungsklage)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen