Autor Thema: Konkretes Rechenbeispiel zum Stufenaufstieg  (Read 2457 times)

vision2

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Konkretes Rechenbeispiel zum Stufenaufstieg
« am: 16.10.2019 13:48 »
Hallo zusammen,

bei mir besteht die Möglichkeit von Stufe E7 auf Stufe E9 aufzusteigen.

Leider verstehe ich die Regelungen hierzu, gerade beim überspringen einer Stufe nicht ganz.
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Momentan bin ich in Stufe E7/4
Bei Höhergruppierungen mit Auslassung einer Entgeltgruppe (also beispielsweise direkt von E 9 nach E 11, wird zur Ermittlung der neuen Stufenzuordnung das oben beschriebene Verfahren zuerst für die übersprungene Entgeltgruppe und darauf aufbauend erst für die neue Entgeltgruppe durchgeführt.

Bedeutet dies:

7/4 -> 8/3 = 7/4 + 100€
8/3 -> 9/2 = 8/3 + 180€ als neues Gehalt

oder

7/4 -> 8/3 = 7/4 + 100€
8/3 -> 9/2 = 8/3 + 180€
7/4 +100€ +180€ als neues Gehalt

oder noch was ganz anderes ?

Spid

  • Gast
Antw:Konkretes Rechenbeispiel zum Stufenaufstieg
« Antwort #1 am: 16.10.2019 14:02 »
Eine E9 gibt es nicht mehr. Der zitierte Passus ist keine tarifliche Regelung und somit unbeachtlich. Die tarifliche Regelung zur Stufenzuordnung (§17 Abs. 4 Satz 1 TV-L) lautet: "Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen  Stufe  zugeordnet,  in  der  sie  mindestens  ihr  bisheriges  Tabellenentgelt  erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch  eine  Eingruppierung  in  jede  der  einzelnen  Entgeltgruppen  stattgefunden  hätte." Mithin ergibt sich die Stufenzuordnung wie folgt: E7/4-> E8/3-> E9a/2(->E9b/2). Nun ist der Anspruch auf den Garantiebetrag zu prüfen. Sofern keine Tatbestände nach §17 Abs. 4 Satz 2 2. HS TV-L bestehen, ist dazu die Differenz zwischen E7/4 und E9a/2 bzw. E9b/2 zu errechnen. Diese beträgt 77,38€ und ist kleiner als der Garantiebetrag. Mithin besteht Anspruch auf den Garantiebetrag, der anstelle des Höhergruppierungsgewinns zu zahlen ist. Er ist auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Höhergruppierung begrenzt, der Unterschiedsbetrag zwischen E7/4 und E9a/4 bzw. E9b/4 ist jedoch größer als 180€. Mithin ergibt sich ein Entgelt von E7/4 plus Garantiebetrag, hier also 3052,29€ + 180€.