Hallo,
ich bin neu hier und habe eine ähnliche Frage, weshalb ich mich mal hier in die Runde einklinke. Versteh ich es richtig, dass die Stufenlaufzeit während der Elternzeit lediglich eingefroren, nicht aber zurückgestuft wird? Also wenn ich z.B. nach zwei Jahren in Stufe drei in Elternzeit gehe, steige ich nach der Elternzeit wieder in Stufe 2 ein? Für mich gilt der TVöD-SuE.
Danke vorab
LG
Mary