Der TB kündigt also rechtswidrig?
Zum aktuellen Sachverhalt: es sind 10,5 Monate, nicht 11,5. Es stehen also für 10 volle Monate Erholungsurlaub zu, 25 Tage. Sofern die Schwerbehinderteneigenschaft das ganze Kalenderjahr bestand, wird der Zusatzurlaub nicht gemindert.