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Urlaubsanspruch bei 11,5 Monaten Beschäftigung

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JC83:

--- Zitat von: Spid am 16.10.2019 20:38 ---Zum aktuellen Sachverhalt: es sind 10,5 Monate, nicht 11,5. Es stehen also für 10 volle Monate Erholungsurlaub zu, 25 Tage. Sofern die Schwerbehinderteneigenschaft das ganze Kalenderjahr bestand, wird der Zusatzurlaub nicht gemindert.

--- End quote ---

Ja. Der AN ist bis 14.11. beim selben AG.
Wechselte zum 1.10. lediglich in eine andere Dienststelle.
Ja SB liegt unbefristet vor.
Demnach noch 5 Tage Rest, da 25 Tage bereits genommen wurden?

Spid:
Ja.

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