Anfang nächsten Jahres steige ich in die EG11 auf, dann kann ich vergleichen!
Das, was man dann ja mal probieren kann, ist, dass man nachweist, dass die auszuübenden Tätigkeiten sich nicht verändert haben und der AG ab E9b (oder E10) einem Eingruppierungsirrtum unterlag.
Damit würde dann die Stufenlaufzeit korrigiert werden.
Ansonsten kann man den E9bler und 10er nur raten: Macht nur dass was ihr müsst oder verlangt umgehend das korrekte Entgelt.
Ich habe mal nachgeschaut wegen der Stellenanteile, leider liegt mir aber nur die Tätigkeitsbeschreibung nach der Höhergruppierung in die EG10 vor. Zwei Arbeitspakete mit 40 bzw. 60%. Vielleicht waren es vorher 50?
Das 60er AV müßte dann E10 sein, das andere e9b sein und vorher müsste es umgekehrt gewesen sein.
Wenn es vorher 50%/50% war, dann warst du vorher auch schon E10.
Du solltest als jetzt dokumentieren, ob dies Stelleanteile und -inhalte auch korrekt im sinne deiner ausgeübten Tätigkeiten sind, ansonsten solltest du tunlichst mal nachfragen, warum da eine Diskrepanz ist und wie damit zu verfahren ist.