Autor Thema: Vertretung von erkrankten Kollegen  (Read 4098 times)

Chrille1507

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Vertretung von erkrankten Kollegen
« am: 17.10.2019 09:34 »
Guten Morgen,

ich wollte gerne mal Eure Erfahrungen zum Thema Vertretung von erkrankten Kollegen wissen.
Ich meine, es ist verständlich einen Kollegen zu vertreten, wenn dieser erkrankt ist.

Aber: Gibt es Vorgaben oder Grenzen für die Vertretung? Wie viel Vertretung (zeitlich) kann der Arbeitgeber denn verlangen?

Konkretes Beispiel, Büro mit 2 Mitarbeitern, mit dem gleichen Aufgabengebiet. Mitarbeiter A fällt öfter krankheitsbedingt aus. Zufälligerweise erschreckend oft, wenn besonders hohes Arbeitsaufkommen oder unangenehme Aufgaben anfallen. Regelmäßig aber auch am Freitag oder zum Wochenbeginn am Montag.

Wie viel Vertretungsleistung kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter B fordern? Kann sich Mitarbeiter B gegen die Vertretung wehren?

In meinem Beispiel sind beide Mitarbeiter Tarifbeschäftigte im TV-L.

Vielen Dank

Spid

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Antw:Vertretung von erkrankten Kollegen
« Antwort #1 am: 17.10.2019 09:36 »
Soviel, wie in der zulässigen Arbeitszeit durch Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte leistbar ist.

Grundsätzlich nicht.

WasDennNun

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Antw:Vertretung von erkrankten Kollegen
« Antwort #2 am: 17.10.2019 09:37 »
Meinst du mit wie viel zeitlich, die Menge an angeordneten Überstunden?


Chrille1507

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Antw:Vertretung von erkrankten Kollegen
« Antwort #3 am: 17.10.2019 09:41 »
Danke @Spid für die schnelle Antwort.

@WasDennNun: Nein von angeordneten Überstunden rede ich nicht. Es geht tatsächlich mehr um die pauschale Aussage bzw. Ansicht, dass natürlich erkrankte Kollegen vertreten werden und das keiner weiteren Anordnung bedarf.

WasDennNun

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Antw:Vertretung von erkrankten Kollegen
« Antwort #4 am: 17.10.2019 09:51 »
Dann heißt Vertretung ja nur Telefon vom Kollegen umleiten und weiterarbeiten wie bisher.

Evtl. die eigene Arbeit und die des Kollegen prioritisieren und rechtzeitig den Vorgesetzten bei Frist Konflikten einbinden, dass er dann entscheiden kann welche Arbeit liegen bleibt (oder das er ÜStunden anordnet).

Als AG würde ich von einem solchen Mitarbeiter natürlich AU Meldungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen, damit der AG nicht mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.

Carnie

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Antw:Vertretung von erkrankten Kollegen
« Antwort #5 am: 17.10.2019 09:52 »
Wenn ihr das gleiche Aufgabengebiet habt machst du ja ansich nichtmal  eine Vertretung. Du bist halt nur für die Zeit alleine damit beauftragt. Es gilt das was Spid gesagt hat. Solange du dich daran hälst und Arbeit liegen bleibt  ist es nicht dein Problem sondern das deines Vorgesetzten bzw der Personalplanung. Die machen das aber gerne zum Problem des Angestellten.

WasDennNun

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Antw:Vertretung von erkrankten Kollegen
« Antwort #6 am: 17.10.2019 09:54 »
Die machen das aber gerne zum Problem des Angestellten.
Eher: Die lassen es gerne zu ihren eigenem Problem werden. (Leider)

Chrille1507

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Antw:Vertretung von erkrankten Kollegen
« Antwort #7 am: 17.10.2019 11:03 »
Als AG würde ich von einem solchen Mitarbeiter natürlich AU Meldungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen, damit der AG nicht mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.

Dazu kommt es (leider) sowieso nicht.

Danke für die Hinweise. Mitarbeiter B wird die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.

WasDennNun

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Antw:Vertretung von erkrankten Kollegen
« Antwort #8 am: 17.10.2019 13:29 »
Als AG würde ich von einem solchen Mitarbeiter natürlich AU Meldungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen, damit der AG nicht mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.

Dazu kommt es (leider) sowieso nicht.

Danke für die Hinweise. Mitarbeiter B wird die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.
Hoffentlich, damit auch der AG die entsprechenden Konsequenzen ziehen kann.

Mayday

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Antw:Vertretung von erkrankten Kollegen
« Antwort #9 am: 19.10.2019 09:18 »
Soviel, wie in der zulässigen Arbeitszeit durch Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte leistbar ist.

Das sollte man sich immer wieder ins Bewusstsein rufen!