Aber mal ernsthaft... Bei meinem alten Arbeitgeber galt nachher ein Verbot, Kaffeemaschinen im Büro zu haben, weil einige es übertrieben haben und neben dem Senseo noch ne Kaffemaschine und ein Wasserkocher stand.
Und einige waren halt nicht in der Lage zu trinken und haben dann die Akten entsprechend verziert
Bei uns sind solche Dinge allerdings in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die regelt, welche elektrischen Geräte mit an den Arbeitsplatz gebracht und benutzt werden dürfen, dass diese vom Hausmeister abzunehmen sind, wie viele in einem Büro stehen dürfen und in der darauf hingewiesen wird, dass man möglichst doch bitte die offiziellen Küchen, Boiler, aufgestellten Automaten und Verköstigungsstationen nutzen solle. Da hier regelmäßig "aus aktuellem Anlass" eine Meldung zur Erinnerung an diese Betriebsvereinbarung im Intranet erscheint, würde es mich aber auch nicht wundern, wenn es irgendwann irgendwer mal so übertreibt, dass die Vereinbarung dann eben angepasst werden muss und sie dann strengere Regeln setzt, evtl. die Nutzung elektrischer Geräte dann ganz verbietet.
Allerdings würde ich das in diesem Fall dann nicht als "Strafe" bezeichnen, da aufgrund aktueller Umstände lediglich eine kulante Regelung in eine weniger kulante abgeändert würde. Diese Regelungen sind ja nicht dazu da, um die Mitarbeiter zu ärgern, sondern haben u. a., wie schon angemerkt wurde, arbeitssicherheitsrechtliche Gründe.