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Vertretung von erkrankten Kollegen

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Chrille1507:
Guten Morgen,

ich wollte gerne mal Eure Erfahrungen zum Thema Vertretung von erkrankten Kollegen wissen.
Ich meine, es ist verständlich einen Kollegen zu vertreten, wenn dieser erkrankt ist.

Aber: Gibt es Vorgaben oder Grenzen für die Vertretung? Wie viel Vertretung (zeitlich) kann der Arbeitgeber denn verlangen?

Konkretes Beispiel, Büro mit 2 Mitarbeitern, mit dem gleichen Aufgabengebiet. Mitarbeiter A fällt öfter krankheitsbedingt aus. Zufälligerweise erschreckend oft, wenn besonders hohes Arbeitsaufkommen oder unangenehme Aufgaben anfallen. Regelmäßig aber auch am Freitag oder zum Wochenbeginn am Montag.

Wie viel Vertretungsleistung kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter B fordern? Kann sich Mitarbeiter B gegen die Vertretung wehren?

In meinem Beispiel sind beide Mitarbeiter Tarifbeschäftigte im TV-L.

Vielen Dank

Spid:
Soviel, wie in der zulässigen Arbeitszeit durch Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte leistbar ist.

Grundsätzlich nicht.

WasDennNun:
Meinst du mit wie viel zeitlich, die Menge an angeordneten Überstunden?

Chrille1507:
Danke @Spid für die schnelle Antwort.

@WasDennNun: Nein von angeordneten Überstunden rede ich nicht. Es geht tatsächlich mehr um die pauschale Aussage bzw. Ansicht, dass natürlich erkrankte Kollegen vertreten werden und das keiner weiteren Anordnung bedarf.

WasDennNun:
Dann heißt Vertretung ja nur Telefon vom Kollegen umleiten und weiterarbeiten wie bisher.

Evtl. die eigene Arbeit und die des Kollegen prioritisieren und rechtzeitig den Vorgesetzten bei Frist Konflikten einbinden, dass er dann entscheiden kann welche Arbeit liegen bleibt (oder das er ÜStunden anordnet).

Als AG würde ich von einem solchen Mitarbeiter natürlich AU Meldungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen, damit der AG nicht mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.

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