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Vertretung von erkrankten Kollegen
Carnie:
Wenn ihr das gleiche Aufgabengebiet habt machst du ja ansich nichtmal eine Vertretung. Du bist halt nur für die Zeit alleine damit beauftragt. Es gilt das was Spid gesagt hat. Solange du dich daran hälst und Arbeit liegen bleibt ist es nicht dein Problem sondern das deines Vorgesetzten bzw der Personalplanung. Die machen das aber gerne zum Problem des Angestellten.
WasDennNun:
--- Zitat von: Carnie am 17.10.2019 09:52 --- Die machen das aber gerne zum Problem des Angestellten.
--- End quote ---
Eher: Die lassen es gerne zu ihren eigenem Problem werden. (Leider)
Chrille1507:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.10.2019 09:51 ---Als AG würde ich von einem solchen Mitarbeiter natürlich AU Meldungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen, damit der AG nicht mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.
--- End quote ---
Dazu kommt es (leider) sowieso nicht.
Danke für die Hinweise. Mitarbeiter B wird die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Chrille1507 am 17.10.2019 11:03 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.10.2019 09:51 ---Als AG würde ich von einem solchen Mitarbeiter natürlich AU Meldungen ab dem ersten Krankheitstag verlangen, damit der AG nicht mehr als 6 Wochen Lohnfortzahlung machen muss.
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Dazu kommt es (leider) sowieso nicht.
Danke für die Hinweise. Mitarbeiter B wird die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen.
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Hoffentlich, damit auch der AG die entsprechenden Konsequenzen ziehen kann.
Mayday:
--- Zitat von: Spid am 17.10.2019 09:36 ---Soviel, wie in der zulässigen Arbeitszeit durch Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte leistbar ist.
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Das sollte man sich immer wieder ins Bewusstsein rufen!
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