Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 10419 times)

Baumkronen

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Kündigungsfrist
« am: 17.10.2019 12:09 »
Hallo Zusammen,


Ich weiß nicht wie lange meine Kündigungsfrist ist.

Ich arbeite seit 8, Jahren und 10 Monaten als Erziehrin in einer Einrichtung.  Somit habe ich eine kündigungsfrist von 4 Monate zum Quartalsende einzuhalten das habe ich schon für mich klar.

Der nächste Zeitpunkt für eine Kündigung ist der 30.11.19

Nun zu meiner eigentlichen Frage ,
unter der angegebenen Tabelle der TVöd Kündigungsfristen
 steht folgender Satz:

Als Beschäftigungszeitraum gilt die Zeit, die bei dem selben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegt wurde auch wenn sie unterbrochen wurde.

Deshalb stelle ich diese Frage:

Im Jahr 1997 bis zum Jahr 2000 war ich in einer anderen Einrichtung tätig aber es war der gleiche Arbeitgeber.  Damals war ich beim gleichen Träger als Kinderpflegerin angestellt.

Summiert sich dann die Zeit die ich bei diesem Arbeitgeber angestellt war?

Würde das evtl.  Auch bedeuten, dass sich meine Kündigungsfrist auf 6 Monate zum Quartalsende beläuft.
Da ich dann ja länger als 12 Jahre bei diesem Arbeitgeber Tätig war.

Wobei damals die Arbeitsvertrag nicht Tarifgebunden war glaube ich. 

Ich bitte um Hilfe . Ich möchte unbedingt kündigen und erfahren wann ich das rechtlich umsetzten darf.

Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten. 

Baumkronen

« Last Edit: 17.10.2019 12:20 von Baumkronen »

Spid

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 17.10.2019 13:03 »
Maßgeblich ist die Beschäftigungszeit beim selben AG. Die zurückliegenden Beschäftigungszeit wäre zu berücksichtigen.

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 17.10.2019 13:21 »
Wenn man nicht weis wie die Kündigungsfrist ist, dann gibt es auch die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Alternativ kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen, und schauen, ob der AG diese Kündigung akzeptiert.
Wenn nicht kann man sich auf einen anderen (allen genehmen) Termin einigen (s.o.), oder man sieht sich vor Gericht wieder (sofern der AG diesen Schritt gehen mag).

MrRossi

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 17.10.2019 13:54 »

Der nächste Zeitpunkt für eine Kündigung ist der 30.11.19

Baumkronen

Man kann auch jetzt schon zum gleichen Austrittstermin kündigen.

Baumkronen

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 17.10.2019 13:59 »
Sind das dann nicht 5 Monate zum Quartalsende? 

Baumkronen

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 17.10.2019 14:05 »
Das bedeutet ich könnte am 31.10 zum 31.03.2020 kündigen?  Und würde die 6 Monate zum Quartalsende einhalten?

Nach meinen Berechnungen könnte ich am 31.10 zum 30.04 .2020 kündigen?

Oder ist das gemeint, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt kündigen kann, wenn ist um die 4 Monate  zum Quartalsende geht.


Hilfe ich blick nicht mehr durch!

 Ich kündige nicht zum ersten mal aber so kompliziert war das für mich noch nie.
 
« Last Edit: 17.10.2019 14:25 von Baumkronen »

dahofa

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 17.10.2019 14:14 »
Alternativ kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen, und schauen, ob der AG diese Kündigung akzeptiert.
Wenn nicht kann man sich auf einen anderen (allen genehmen) Termin einigen (s.o.), oder man sieht sich vor Gericht wieder (sofern der AG diesen Schritt gehen mag).
Deiner Meinung nach könnte ich dann heute zum Ende der Woche kündigen, wenn der AG dies so akzeptiert. Hätte dies dann auch vor dem Arbeitsgericht bestand, wenn ich die Beendigung anfechten würde?
Wozu gibt es dann Auflösungsverträge?

MrRossi

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 17.10.2019 14:31 »
Das bedeutet ich könnte am 31.10 zum 31.03.2020 kündigen?  Und würde die 6 Monate zum Quartalsende einhalten?

Oder ist das gemeint, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt kündigen kann, wenn ist um die 4 Monate  zum Quartalsende geht.


Hilfe ich blick nicht mehr durch!

 Ich kündige nicht zum ersten mal aber so kompliziert war das für mich noch nie.

Wenn es um die 4 Monate zum Quartalsende geht ist eine Kündigung zum 31.03.19 auch vor dem 30.10.19 möglich.

TheITGuy

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 17.10.2019 15:19 »
Ja, das mit der Kündigungsfrist verstehen die meisten nicht.

Die Frist ist der SPÄTESTE Termin, nicht der früheste.

Wer will, kann heute schon problemlos seinen Job rechtlich korrekt zum 31.12.2025 kündigen.

Alternativ kann man zu einem beliebigen Zeitpunkt kündigen, und schauen, ob der AG diese Kündigung akzeptiert.
Wenn nicht kann man sich auf einen anderen (allen genehmen) Termin einigen (s.o.), oder man sieht sich vor Gericht wieder (sofern der AG diesen Schritt gehen mag).
Deiner Meinung nach könnte ich dann heute zum Ende der Woche kündigen, wenn der AG dies so akzeptiert. Hätte dies dann auch vor dem Arbeitsgericht bestand, wenn ich die Beendigung anfechten würde?
Wozu gibt es dann Auflösungsverträge?

Wenn der AG das akzeptiert kann ich in fünf Sekunden kündigen. Warum sollte es bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zum Gericht gehen? Warum sollte ein Gericht was dagegen haben, wenn sich beide Parteien einig sind? Wo kein Kläger da auch kein Richter.

dahofa

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #9 am: 17.10.2019 15:54 »

Wenn der AG das akzeptiert kann ich in fünf Sekunden kündigen. Warum sollte es bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zum Gericht gehen? Warum sollte ein Gericht was dagegen haben, wenn sich beide Parteien einig sind? Wo kein Kläger da auch kein Richter.

Deshalb, weil es bei einer Kündigung nicht zweier Willenserklärungen bedarf.

Sollte es mit einer Anschlussbeschäftigung nicht so klappen wie geplant, kann sehr wohl der Wunsch des AN vorliegen, dass die alte Beschäftigung nicht sofort geendet hat, sondern erst nach Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist.

TheITGuy

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #10 am: 18.10.2019 10:12 »

Wenn der AG das akzeptiert kann ich in fünf Sekunden kündigen. Warum sollte es bei zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zum Gericht gehen? Warum sollte ein Gericht was dagegen haben, wenn sich beide Parteien einig sind? Wo kein Kläger da auch kein Richter.

Deshalb, weil es bei einer Kündigung nicht zweier Willenserklärungen bedarf.


Korrekt. Hier ging es aber darum, dass der AG einem Abweichen von der Kündigungsfrist zustimmt - so hast Du es zumindest geschrieben: "Deiner Meinung nach könnte ich dann heute zum Ende der Woche kündigen, wenn der AG dies so akzeptiert."

Über die Formvorschrift (Aufhebungsvertrag => Schriftform) hast weder Du noch ich was gesagt.

Sollte es mit einer Anschlussbeschäftigung nicht so klappen wie geplant, kann sehr wohl der Wunsch des AN vorliegen, dass die alte Beschäftigung nicht sofort geendet hat, sondern erst nach Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist.

Dann unterschreibt der AN den Aufhebungsvertrag nicht, ganz einfach. Und wenn er ihn bereits unterschrieben hat, lenkt entweder der AG ein und es gibt einen neuen Aufhebungsvertrag oder der AN hat Pech gehabt (oder findet extrem gute Gründe für einen Widerruf).

dahofa

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #11 am: 18.10.2019 11:22 »
Du hast mich falsch verstanden. Ich trenne zwischen einem einseitig empfangsbedürftigen Rechtsgeschäft und einem Auflösungsvertrag.

Du sprachst ja von Kündigung "Wenn der AG das akzeptiert kann ich in fünf Sekunden kündigen".

Mit ging es um die Anfechtung einer nicht fristgerechten, vom AG aber akzeptierten Kündigung, ob diese vorm Arbeitsgericht Bestand hat.

Ein von beiden Seiten abgeänderter Kündigungstermin ist für mich keine Kündigung mehr, sondern bedarf eines Auflösungsvertrages.

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #12 am: 18.10.2019 11:27 »
Bei einer fristgerechten Kündigung bedarf es in der Tat nicht zweier Willenserklärungen.

Aber wenn ich nicht fristgerecht Kündige und der AG stimmt dieser Kündigung zu, dann braucht es ja keinen Aufhebungsvertrag mehr, da ja die beiderseitige Willenserklärung vorliegt.
Ob man dann im Nachgang seine eigene Kündigung widerrufen kann entzieht sich meiner Kenntnis.

Ich habe so ein Mist nie machen müssen, wenn ich mich von meinem altem AG wegbewegen wollte, dann habe ich bisher immer einen Aufhebungsvertrag bekommen, Kündigungsfristen waren da noch nie ein Thema. 

Skedee Wedee

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #13 am: 18.10.2019 11:43 »
Mit ging es um die Anfechtung einer nicht fristgerechten, vom AG aber akzeptierten Kündigung, ob diese vorm Arbeitsgericht Bestand hat.

1. Benenne den Anfechtungsgrund, mit dem Du die Willenserklärung beseitigen möchtest.

2. Sofern Du überhaupt einen Anfechtungsgrund findest, fehlt es voraussichtlich am Rechtsschutzbedürfnis bei der Klage vor dem Arbeitsgericht.

dahofa

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #14 am: 18.10.2019 12:28 »
Bei einem AG mit knapp 2.000 Beschäftigten im Krankenhaus gibt's halt auch viele Beendigungen, nicht vergleichbar mit einer Kommunalverwaltung.
Wenn der AN zum nächstmöglichen Termin kündigt und der AG sagt, ok dann machen wir morgen, dann geht  das halt schlichtweg nicht. Wie soll der Beweis geführt werden, wann das Arbeitsverhältnis geendet hat, wenn es dann doch strittig wird, weil es sich der AN anders überlegt hat.
Bei einer fristgerechten Kündigung ist die Sachlage klar. Und bei einem schriftlichen Auflösungsvertrag ebenfalls.
Mir geht es nicht um "wo kein Kläger...." sondern wie ist dies rechtlich zu beurteilen.