Bei einem AG mit knapp 2.000 Beschäftigten im Krankenhaus gibt's halt auch viele Beendigungen, nicht vergleichbar mit einer Kommunalverwaltung.
Wenn der AN zum nächstmöglichen Termin kündigt und der AG sagt, ok dann machen wir morgen, dann geht das halt schlichtweg nicht. Wie soll der Beweis geführt werden, wann das Arbeitsverhältnis geendet hat, wenn es dann doch strittig wird, weil es sich der AN anders überlegt hat.
Bei einer fristgerechten Kündigung ist die Sachlage klar. Und bei einem schriftlichen Auflösungsvertrag ebenfalls.
Mir geht es nicht um "wo kein Kläger...." sondern wie ist dies rechtlich zu beurteilen.