Autor Thema: Höhergruppierung TVöD Pflege  (Read 2332 times)

Reissdorf0815

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Höhergruppierung TVöD Pflege
« am: 17.10.2019 14:54 »

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage:
Ich bin Gesundheits und krankenpflegerin in NRW im öffentlichen Dienst. Zum 1.1.2017 wurde ja das bestehende kr System in das p System (Entgeltsystem) geändert. Ich war zuvor in der Stufe KR7.3 und wurde nach der Änderung in p8.2 eingruppiert (zu dem Zeitpunkt  2,5 Jahre Jahre Berufserfahrung beim gleichen ag, die Stufe 8 wurde mir zugesprochen auf Grund des Tätigkeitsbereichs). Jetzt habe ich über 5 Jahre Berufserfahrung und bin weiterhin in der Stufe p8.2.
Müsste ich nicht langsam in die Stufe p8.3 kommen? Wird die Berufserfahrung aus der kr7 Stufe nicht mit angerechnet?
Auf nachfragen bei meinem ag wurde mir mitgeteilt, dass ich erst im Jahre 2020 höhergruppiert werden würde.
Noch als anmerkung: seit 30.06. Bin ich nicht mehr bei diesem Arbeitgeber, bei meinem neuen Arbeitgeber bin ich direkt in die Stufe 8.3. Eingruppiert worden, ohne dass ich verhandelt habe. Kann ich eventuelle Ansprüche ggü. Meines alten Arbeitgebers noch geltend machen? Der Betriebsrat sagt, dass er in diesem Falle nichts tun kann. Gerne mit Angabe von Gesetzen oder gerichtsurteilen.
Vielen Dank!

dahofa

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Antw:Höhergruppierung TVöD Pflege
« Antwort #1 am: 17.10.2019 15:17 »
Die 3-jährige Stufenlaufzeit in P8 (1.1.2020) ist korrekt. Außer Du bist ein Fall der Protokollerklärung zu Abs. 3.3 § 16 TVöD-K. Die Einstufung bei Deinem neuen Arbeitgeber ist nicht ausschlaggebend für die Einstufungen beim alten Arbeitgeber.
Allerdings steht Dir bei der Höhergruppierung von P7 St. 3 nach P8 St. 2 der Garantiebetrag zu, sofern der Anspruch nicht gemäß Ausschlußfrist verfallen ist.

Reissdorf0815

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Antw:Höhergruppierung TVöD Pflege
« Antwort #2 am: 17.10.2019 15:46 »
Vielen herzlichen Dank