Autor Thema: Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12  (Read 11492 times)

WasDennNun

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #15 am: 20.10.2019 16:32 »
ok. dann liegt hier wohl ein Missverständnis meinerseits vor:

§ 16 Stufen der Entgelttabelle
1 Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit): ...

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #16 am: 20.10.2019 16:40 »
Du hast es selbst fett markiert: gem. §17 Abs. 2, der präzise das normiert, was ich ausführte.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #17 am: 20.10.2019 17:38 »
Ja genau, die Stufenlaufzeit richtet sich, sofern der AG/AN das möchte (opt in), nach der Leistung des AN. Aber es ist damit kein Leistungsgedanke verbunden, sondern man kann nur durch die Leistung die Stufenlaufzeit verlängern oder verkürzen.

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #18 am: 20.10.2019 17:53 »
Der Wunsch des AN ist völlig unbeachtlich.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #19 am: 20.10.2019 18:16 »
Die Vorleistung, die der AN erbringen muss, ist, dass er eine über/unterdurchschnittliche Leistung erbringen muss. Dies ist nicht als Wunsch zu verstehen, sondern als sein Anteil am opt in.

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #20 am: 20.10.2019 19:12 »
Du schriebst, sofern der AG/AN das möchte.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #21 am: 20.10.2019 19:22 »
Genau, wenn der AN eine Änderung der Stufenlaufzeit möchte, dann muss er eine Leistung erbringen die über/unterdurchschnittlich ist.  ??? Wenn er es verhindern möchte, dass der AG ihm eine  Stufenlaufzeitverkürzung/verlängerung gewährt, dann darf er keine Leistung außerhalb des Durchschnitts erbringen.  ;D
Ist doch ganz einfach.... Das hat mit Wünschen nichts zu tun.

Und nur wenn der AN eben diese Kriterien erfühlt hat, steht es dem AG frei dem AN eine Stufenlaufzeitänderung vorzunehmen.

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #22 am: 20.10.2019 20:08 »
Du hast behauptet, die Stufenlaufzeit richte sich nach der Leistung, sofern der AG/AN das möchte. Das ist im Hinblick auf den AN unzutreffend. Es ist völlig unbeachtlich, was der AN möchte. Die Stufenlaufzeit richtet sich nach der Leistung, wenn der AG das möchte, der AN hat auf diesen Umstand keinen Einfluß. Seine über- oder unterdurchschnittliche oder durchschnittliche Leistung hat keinen Einfluß darauf, ob sich die Stufenlaufzeit nach der Leistung richtet.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #23 am: 21.10.2019 06:56 »
Du hast behauptet, die Stufenlaufzeit richte sich nach der Leistung, sofern der AG/AN das möchte. Das ist im Hinblick auf den AN unzutreffend. Es ist völlig unbeachtlich, was der AN möchte. Die Stufenlaufzeit richtet sich nach der Leistung, wenn der AG das möchte, der AN hat auf diesen Umstand keinen Einfluß. Seine über- oder unterdurchschnittliche oder durchschnittliche Leistung hat keinen Einfluß darauf, ob sich die Stufenlaufzeit nach der Leistung richtet.
Natürlich hat es Einfluss, denn bei einem AN mit durchschnittlicher Leistung, kann der AG zwar etwas wollen, aber tariflich nicht umsetzen.
Die Wünsche des AG sind dann ebenfalls tariflich irrelevant.

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #24 am: 21.10.2019 07:47 »
Es geht ausweislich Deiner Aussage darum, ob sich die Stufenlaufzeit nach der Leistung des TB richtet. Das tut sie dann, wenn der AG das möchte - und zwar völlig unabhängig davon, ob der AN eine unterdurchschnittliche, durchschnittliche oder überdurchschnittliche Arbeitsleistung erbracht hat. Sie hat auf das „ob“ keinen Einfluß, nur auf das „wie“.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #25 am: 21.10.2019 08:18 »
Es geht ausweislich Deiner Aussage darum, ob sich die Stufenlaufzeit nach der Leistung des TB richtet. Das tut sie dann, wenn der AG das möchte - und zwar völlig unabhängig davon, ob der AN eine unterdurchschnittliche, durchschnittliche oder überdurchschnittliche Arbeitsleistung erbracht hat. Sie hat auf das „ob“ keinen Einfluß, nur auf das „wie“.
Nein, bei durchschnittlicher Leistung gibt es kein "ob".

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #26 am: 21.10.2019 08:24 »
Natürlich gibt es das "ob" bei durchschnittlicher Leistung des TB. Wenn der AG die Entscheidung trifft, die Stufenlaufzeit abhängig von der Leistung zu machen, ist das völlig unabhängig von der Leistung des TB. Vielmehr hat diese lediglich zur Folge, daß sie im Falle einer durchschnittlichen Leistung gleich bleibt, bei unterdurchschnittlicher Leistung die Stufenlaufzeit verlängert und bei überdurchschnittlicher Leistung verkürzt werden kann. Bei einer leistungsbahängigen Stufenlaufzeit ist auch die gleichbleibende Stufenlaufzeit bei durchschnittlicher Leistung das Ergebnis der Leistungsabhängigkeit.

alterschlingel

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #27 am: 21.10.2019 11:02 »
@spid: eigentlich war es nicht meine Absicht Bitschuber´s Thread thematisch wegzulenken. Eigentlich wollte ich dem TE nur sagen, "tu es !". Und habe nebensächlich darauf hingewiesen , dass es bei Höhergruppierungen heutezutage nicht mehr hoch und dann nach links geht in der Tabelle (so wie mir das nun mal geschehen ist).

Aber mit "bizarr" gebe ich Dir Recht..... wie kann man nach 12 Jahren im Verein noch in Erfahrungsstufe 4 sein ? Die 4 erreicht man doch im Normalfall nach 6 Jahren und verweilt max 4 Jahre darin. Sodass man nach allerspätestens 10 Jahren in Stufe 5 sein müsste. Dass dies nicht so ist, kreide ich den Gewerkschaften an. Von einer Anerkennung von 20 Jahren (absolut einschlägiger !) Berufserfahrung rede ich da gar nicht. Die ist hier noch null berücksichtigt, falls Du das gemeint haben solltest.

Zu meiner "Mitschuld", nicht gewechselt zu haben muss ich sagen, dass dies zum Teil stimmt. Wenn man da ganz wild den Markt abgegrast hätte, hätte man sicher auch noch etwas mehr erreichen können. Allerdings fühle ich mich nicht mehr so unabhängiger wie früher in den 30ern. Heute sind Frau, Kinder, Häusle usw.auch eine gewisse Verpflichtung und da schließt man das ein oder andere Risiko auch aus, wenn man nicht ganz so mutig ist.

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #28 am: 21.10.2019 11:05 »
Es gibt im TV-H/TV-L keine Erfahrungsstufen. Es gibt nur Stufen der Entgelttabelle. Diese bilden keine Berufserfahrung ab.

alterschlingel

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #29 am: 21.10.2019 11:17 »
Als die Umstellung kam, sprach man doch davon, dass Alterstufen diskriminierend seien, weil sie nur auf das Alter abzielen. Statt der Altersstufen sollten es doch eben "Erfahrungsstufen " werden oder hieß der Begriff nicht so ?