Autor Thema: Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12  (Read 11795 times)

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #30 am: 21.10.2019 11:19 »
Der tariflich korrekte Begriff ist „Stufen der Entgelttabelle“. Diese bilden keine Berufserfahrung ab.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #31 am: 21.10.2019 11:19 »
Aber mit "bizarr" gebe ich Dir Recht..... wie kann man nach 12 Jahren im Verein noch in Erfahrungsstufe 4 sein ? Die 4 erreicht man doch im Normalfall nach 6 Jahren und verweilt max 4 Jahre darin. Sodass man nach allerspätestens 10 Jahren in Stufe 5 sein müsste. Dass dies nicht so ist, kreide ich den Gewerkschaften an. Von einer Anerkennung von 20 Jahren (absolut einschlägiger !) Berufserfahrung rede ich da gar nicht. Die ist hier noch null berücksichtigt, falls Du das gemeint haben solltest.
Wieso kreidest du das der Gewerkschaft an? Die hat es doch zugelassen, dass du seit Jahren das Entgelt der Stufe 6 erhalten könntest, wenn dem AG etwas an dir liegt und er es gewollt hätte, dann hätte er es gemacht. Aber wozu sollte er es machen, wenn du es nicht einforderst, dass er es macht.

Und ja, es ist ärgerlich, dass es keine Stufengleiche HG im TV-L/H gab und gibt.
Und ja es ist ärgerlich, wenn man mit einschlägiger Berufserfahrung sich mit Stufe 3 einstellen lässt und nicht mehr erhält. Gekonnt hätte der AG es ja.

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #32 am: 21.10.2019 11:23 »
Im TV-H gibt es die stufengleiche Höhergruppierung seit 2017.

alterschlingel

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #33 am: 21.10.2019 11:27 »
Wie ich bereits ausführte, hatte ich mehrere male schriftlich Kontakt mit der PA aufgenommen mit der ernsten Absicht, hier weiterkommen zu wollen. Eine Untätigkeit diesbezüglich ist nicht vorwerfbar.

Auch bezog sich mein Vorwurf an die Gewerkschaft darauf, überhaupt eine nicht stufengleiche Höhergruppierung geduldet zu haben. Weshalb schreibst Du "gab und gibt" ? Die stufengleiche Höhergruppierung gibt es seit einigen Jahren (zumindest in Hessen und beim Bund. TV-L weiß ich jetzt nicht so genau).

Wie kommst Du bei mir auf Stufe 3 bei der Einstellung ? Ich wurde noch vom BAT übergeleitet, woraus sich dann eine Stufe ergab damals.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #34 am: 21.10.2019 11:44 »
Wie ich bereits ausführte, hatte ich mehrere male schriftlich Kontakt mit der PA aufgenommen mit der ernsten Absicht, hier weiterkommen zu wollen. Eine Untätigkeit diesbezüglich ist nicht vorwerfbar.
Sollte kein Vorwurf sein, aber offensichtlich hast du nicht ausreichend nachdrücklich dein Begehren vorgetragen, oder man muss leider erkennen, dass du es dem AG nicht wert warst, dass er dir mehr Geld gibt. Traurig aber typisch öD.
Am Ende hat er ja auch so deine Arbeitsleistung erhalten, ohne mehr zu zahlen.
(Wobei es dahingestellt ist, ob er nicht eine bessere erhalten hätte, wenn er mehr bezahlt hätte)
Zitat
Auch bezog sich mein Vorwurf an die Gewerkschaft darauf, überhaupt eine nicht stufengleiche Höhergruppierung geduldet zu haben. Weshalb schreibst Du "gab und gibt" ? Die stufengleiche Höhergruppierung gibt es seit einigen Jahren (zumindest in Hessen und beim Bund. TV-L weiß ich jetzt nicht so genau).
TV-H hatte ich übersehen, TV-L ist es immer noch so.
Man könnte sich auch fragen, wieso die Gewerkschaften die  Verschlechterungen durch den Wechsel vom BAT zum TV geduldet hat.
Zitat
Wie kommst Du bei mir auf Stufe 3 bei der Einstellung ? Ich wurde noch vom BAT übergeleitet, woraus sich dann eine Stufe ergab damals.
Habe es als verallgemeinerte Aussage getätigt und nicht deine persönliche Vita im Kopf gehabt. Und habe ein bisserl von mir auf andere geschlossen. Sorry.
Ich habe mich aus taktischen Gründen auch zunächst mit der Stufe 3 einstellen lassen, habe aber dann zügig die Zulage, Verkürzung eingefordert und erhalte seit dem das Entgelt der Stufe 6 (jaja widerruflich :) ).

TV-Ler

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #35 am: 21.10.2019 11:45 »
Der tariflich korrekte Begriff ist „Stufen der Entgelttabelle“. Diese bilden keine Berufserfahrung ab.
Wobei in den Entgelttabellen die Stufen 4-6 mit "Entwicklungsstufen" betitelt sind.
Dieser Betitelung könnte die Erkenntnis zugrunde liegen, das Beschäftigte sich mit zunehmender Erfahrung in einer Weise entwickeln, die mit einem erhöhten Entgelt bedacht werden sollte um sich die Mitarbeit dieser Beschäftigten weiterhin zu sichern ...

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #36 am: 21.10.2019 11:51 »
Dazu müßten die Stufen der Entgelttabelle aber überhaupt Erfahrung abbilden. Das tun sie aber eben gerade nicht. Sie bilden einen Mischmasch aus Konjunktur, Marktwert, regionaler Besonderheiten, Betriebszugehörigkeit... ab.

TV-Ler

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #37 am: 21.10.2019 11:57 »
Dazu müßten die Stufen der Entgelttabelle aber überhaupt Erfahrung abbilden. Das tun sie aber eben gerade nicht. Sie bilden einen Mischmasch aus Konjunktur, Marktwert, regionaler Besonderheiten, Betriebszugehörigkeit... ab.
Ach komm, ein klein bisschen Erfahrung(szuwachs) wirst du in dem Mischmasch doch auch erkennen wollen!?
Wobei der Marktwert ja bereits auch von der Erfahrung des Beschäftigten abhängig ist bzw. im Marktwert auch Erfahrung steckt.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #38 am: 21.10.2019 11:59 »
Dazu müßten die Stufen der Entgelttabelle aber überhaupt Erfahrung abbilden. Das tun sie aber eben gerade nicht. Sie bilden einen Mischmasch aus Konjunktur, Marktwert, regionaler Besonderheiten, Betriebszugehörigkeit... ab.
Ach komm, ein klein bisschen Erfahrung(szuwachs) wirst du in dem Mischmasch doch auch erkennen wollen!?
Wobei der Marktwert ja bereits auch von der Erfahrung des Beschäftigten abhängig ist bzw. im Marktwert auch Erfahrung steckt.
Und wenn der AG will und der AN auch, dann ist da sogar noch  ein bisserl Leistungsbezug in dem MezzoMix drin


duck weg

Spid

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #39 am: 21.10.2019 12:06 »
Nehmen wir mehrere AN, die jeweils 30 Jahre Berufserfahrung haben:

AN1 wechselt aufgrund der Kann-Regelung zur Übernahme der Stufe bei einem anderen AG des öD aus Stufe 6 in Stufe 6.

AN2 wechselt aufgrund der Kann-Regelung zur teilweisen Übernahme der Stufe bei einem anderen AG des öD aus Stufe 6 in Stufe 5.

AN3 wechselt aus der freien Wirtschaft unter Anerkennung einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in Stufe 3.

AN4 wechselt aus der freien Wirtschaft unter Anerkennung einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren sowie der Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung in Stufe 4.

AN3 wird nach zwei Jahren und nach vier Jahren höherguppiert - und ist damit immer noch in Stufe 3.

AN4 wird nach 4 Jahren höhergruppiert - und befindet sich in Stufe 5.

Wie bilden die Stufen der Entgelttabelle also Erfahrung ab?

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #40 am: 21.10.2019 12:12 »
Wie bilden die Stufen der Entgelttabelle also Erfahrung ab?
Wenn du hier ausschließlich diese extrem seltenen Ausnahmefälle von Wechslern aufführst, kannst du Erfahrung natürlich leicht negieren.
Betrachtet werden muss selbstverständlich der Standardfall eines TB, der sich entweder im mD, gD oder hD befindet und dort jahrzehntelang treu seinen Dienst bis zur Rente ableistet und sich aufgrund wachsender Erfahrung in den Stufen hochdient!  ;) 8)

Spid

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« Antwort #41 am: 21.10.2019 12:36 »
Es gibt bein TB keinen mD, gD, hD.

Nun, so selten kann das Wechseln des AG ja nicht vorkommen - sonst gäbe es wohl kaum gleich mehrere tarifliche Regelungen dazu; neben dem Umstand, daß der öD ausgesprochen viele befristet Beschäftigte hat. Da der Anteil nicht fällt, muß er die ja regelmäßig ersetzen.

Aber auch bei Bestandsbeschäftigten, die nicht den AG wechseln, bildet die Stufe der Entgelttabelle keine Erfahrung ab. Nehmen wir mehrere AN, die zur gleichen Zeit in Stufe 1 eingetreten sind:

AN1 wird nach einem halben Jahr höhergruppiert, dann erneut nach 2 Jahren, nach drei Jahren und schließlich nach 4 Jahren erneut und ist nunmehr in Stufe 5 - nach 13,5 Jahren.

AN2 wird nach 2,5 Jahren höhergruppiert, nach 1,5 Jahren erneut, dann nach 1,5 Jahren wieder und schließlich nach 1,5 Jahren erneut. Dann verbleibt er in seiner Entgeltgruppe. Nach 13,5 Jahren ist er in Stufe 4.

alterschlingel

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #42 am: 21.10.2019 14:21 »
spid hat Recht. Es gibt zu viele Fallkonstellationen.

Ich bin auch einfach müde der Kämpferei…..immer schauen, wie kann man noch etwas weiterkommen, usw....
Bin mal gespannt jetzt, wie es weitergeht in der Autobahn GmbH.

TV-Ler

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Antw:Höhergruppeirung Ingenieure E11->E12
« Antwort #43 am: 21.10.2019 14:24 »
Es gibt bein TB keinen mD, gD, hD.
...
Klar!
Der  ;) und der  8) sind zur Charakterisierung meines gesamten Textes ausgebracht worden ...