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Zulage nach §14 TVL
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Autor
Thema: Zulage nach §14 TVL (Read 2190 times)
Björnson
Newbie
Beiträge: 5
Zulage nach §14 TVL
«
am:
17.10.2019 22:56 »
Hallo zusammen, meine Mitarbeiterin im Rechnungswesen vertrat ihre Kollegin in Krankheit vom 31.8 samstags bis 29.9 sonntags sind also 30 Kalendertage, ist das ein Monat?
Danke für eure Hilfe!
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Spid
Gast
Antw:Zulage nach §14 TVL
«
Antwort #1 am:
17.10.2019 23:08 »
Für die Berechnung gelten §§187, 188 BGB. Ein Monat ist mithin nicht erreicht.
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