Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Zulage nach §14 TVL
(1/1)
Björnson:
Hallo zusammen, meine Mitarbeiterin im Rechnungswesen vertrat ihre Kollegin in Krankheit vom 31.8 samstags bis 29.9 sonntags sind also 30 Kalendertage, ist das ein Monat?
Danke für eure Hilfe!
Spid:
Für die Berechnung gelten §§187, 188 BGB. Ein Monat ist mithin nicht erreicht.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version