Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Zulage nach §14 TVL

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Björnson:
Hallo zusammen, meine Mitarbeiterin im Rechnungswesen vertrat ihre Kollegin in Krankheit vom 31.8 samstags bis 29.9 sonntags sind also 30 Kalendertage, ist das ein Monat?
Danke für eure Hilfe!

Spid:
Für die Berechnung gelten §§187, 188 BGB. Ein Monat ist mithin nicht erreicht.

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