In dem einen fragt er danach, ob er ohne Studium in die EG 10 hochgeruppiert werden könnte. Im anderen Thread danach, ob bei einem Studium, welches Voraussetzung für die Eingruppierung in EG 10 bis 12 sei, förderliche Bundeswehrzeiten angerecht werden könnten.
Da gibt es m. E. durchaus Schnittmengen, jedenfalls bei der Beurteilung des gesamten Sachverhaltes.