Autor Thema: Höhergruppierung von EG9b nach EG10  (Read 4517 times)

manuel1980

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Höhergruppierung von EG9b nach EG10
« am: 20.10.2019 10:32 »
Hallo zusammen,
ich arbeite bei einer Bundesbehörde und bin derzeit in der EG9b. Ich habe eine Berufsausbildung und kein Studium. Kollegen von mir mit Studium sind auch in der 9b eingruppiert und werden demnächst auf EG10 hochgruppiert.

Nun wüsste ich gerne, ob die Möglichkeit besteht auch auf EG10 hochgruppiert zu werden (evtl. durch Zulage?) und welche Möglichkeiten es gibt.

Schon mal vielen Dank für die Infos.

Spid

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Antw:Höhergruppierung von EG9b nach EG10
« Antwort #1 am: 20.10.2019 10:33 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

manuel1980

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Antw:Höhergruppierung von EG9b nach EG10
« Antwort #2 am: 20.10.2019 10:45 »
OK. Und das heißt, dass ich in die EG10 hochgruppiert werden kann? Oder heißt es das nicht?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von EG9b nach EG10
« Antwort #3 am: 20.10.2019 10:51 »
Das heißt, daß Du entsprechend Deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert bist. Auch ein Schulabbrecher kann in E15 eingruppiert sein. Sofern in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person genannt ist, führt dies zur Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe.

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung von EG9b nach EG10
« Antwort #4 am: 20.10.2019 11:33 »
Okay, zwei Threads mit beinah identischen Themen hätten auch in einem zusammengefasst werden können.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von EG9b nach EG10
« Antwort #5 am: 20.10.2019 11:37 »
Ich sehe außer der Person des TE nahezu keine Gemeinsamkeiten zwischen den Sachverhalten.

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung von EG9b nach EG10
« Antwort #6 am: 20.10.2019 11:40 »
In dem einen fragt er danach, ob er ohne Studium in die EG 10 hochgeruppiert werden könnte. Im anderen Thread danach, ob bei einem Studium, welches Voraussetzung für die Eingruppierung in EG 10 bis 12 sei, förderliche Bundeswehrzeiten angerecht werden könnten.

Da gibt es m. E. durchaus Schnittmengen, jedenfalls bei der Beurteilung des gesamten Sachverhaltes.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung von EG9b nach EG10
« Antwort #7 am: 20.10.2019 11:58 »
In dem anderen Sachverhalt geht es um den Aufstieg in den gehobenen Dienst. Das steht zu einer Höhergruppierung in E10 in keinerlei Zusammenhang.

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung von EG9b nach EG10
« Antwort #8 am: 21.10.2019 14:17 »
Ich sehe schon einen Zusammenhang, wenngleich mir die unpräzise Fragestellung natürlich auffiel.