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Anrechnung von Bundeswehrzeiten für ein Aufstiegsstudium

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Spid:
In der Sachverhaltsschilderung geht es um den Aufstieg in den gehobenen Dienst. Dies ist eine Beamtenlaufbahn, die für TB unbeachtlich ist und bei TB auch keine Entsprechung hat.

nichts_tun:
Es besteht nicht zwangsläufig die Notwendigkeit, dass TB nur mit einem Studium höher bewertete Tätigkeiten übertragen bekommen und auszuüben haben. Der ungelernte Straßenkehrer kann durchaus Tätigkeiten übertragen bekommen, die eine EG 15 rechtfertigen.

Ausnahmen gibt es allerdings dahingehend, wenn ein spezielles Studium Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeiten ist (z.B. bei Tätigkeiten als Ingenieur oder IKT).

Deine Frage ist hierseits so gut wie nicht zu beantworten, da das die innere Organisation deines AGs betrifft. Somit wäre eine Anfrage bei der Personalabteilung womöglich zielführender...

Spid:
Die Frage ist in erster Linie nicht zu beantworten, weil die Sachverhaltsschilderung völlig inkonsistent ist.

nichts_tun:
Siehe anderer Thread.

Spid:
Der andere Sachverhalt steht in keinem Zusammenhang zu einem Aufstieg in den gehobenen Dienst.

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