Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Praxisanleiter Pflege - Zulage
onecaress:
"Praxisanleiterinnen in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation
nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit erhalten für die
Dauer der Tätigkeit als Praxisanleiterin eine monatliche Zulage"
Gilt das auch für Praxisanleiter auf den Stationen (mit entsprechender Zusatzquali)? Also die die neben ihrer eigentlichen Arbeit als Schwester noch die Schüler auf Station anleiten?
Oder bekommen nur die festen Praxisanleiter, die nichts anderes machen diese Zulage???
Spid:
Das gilt für alle Praxisanleiter in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit.
onecaress:
Danke für die schnelle Antwort. Bei uns wird das für den Praxisanleiter immer noch nicht ausgezahlt :-(
Spid:
Lohnklage erheben.
Unimitarbeiter:
Die Regelung wurde doch erst zum 01.01.2019 in den TV-L übernommen? Da bisher, außer der Lohnerhöhung, noch nichts nachgebucht wurde, kannst du die 75€ Zulage noch gar nicht erhalten haben.
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